Die Fraktion „Bürger für Wismar“ hat für die kommende Sitzung der Bürgerschaft am 25. Juni eine umfassende Anfrage zu den aktuellen Werbemaßnahmen und den Sonntagsöffnungen der Lidl-Märkte im Stadtgebiet eingereicht.
Grundlage dieser erweiterten Öffnungszeiten ist die Bäderverkaufsordnung des Landes Mecklenburg‑Vorpommern, die nach einer Anpassung im März 2026 für insgesamt 76 touristisch definierte Orte, Welterbestädte und anerkannte Ausflugsregionen gilt. Da die Hansestadt Wismar diesen Status offiziell erfüllt, dürfen Verkaufsstellen für Waren des täglichen Bedarfs in der Hauptsaison vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie in einem festgelegten Winterzeitraum an Sonn- und Feiertagen für jeweils sechs Stunden öffnen.
Klärungsbedarf hinsichtlich Genehmigungspraxis der Stadt
Vor diesem rechtlichen Hintergrund fordert die Fraktion eine eindeutige Stellungnahme der Stadtverwaltung dazu, ob für die Sonntagsöffnungen der Lidl-Filialen eine gesonderte Genehmigung nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz erteilt wurde oder ob die Öffnungen ausschließlich durch die unmittelbare Geltung der Landesverordnung legitimiert sind.
Die Verwaltung soll im Rahmen der Sitzung klarstellen, ob ein behördliches Einzelfallverfahren stattgefunden hat oder ob die Märkte ohne zusätzliche kommunale Genehmigung öffnen dürfen.
Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel und ordnungsrechtliche Fragen
Darüber hinaus möchte die Fraktion eine fachliche Einschätzung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Praxis auf den fairen Wettbewerb im städtischen Einzelhandel. Die Anfrage zielt darauf ab, mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu identifizieren, die durch die Sonntagsöffnung einzelner Marktketten entstehen könnten.
Zusätzlich soll die Verwaltung darlegen, ob ordnungsrechtliche oder verkehrsbezogene Auflagen erlassen wurden, um den teils erheblichen Kundenzustrom und das erhöhte Verkehrsaufkommen an stark frequentierten Feiertagen wie Pfingsten wirksam zu steuern.
Perspektive für zukünftige Sonntagsöffnungen im gesamten Stadtgebiet
Abschließend fordert die Fraktion eine transparente Einschätzung dazu, ob die bestehende Regelung künftig auf alle Märkte und Mitbewerber im Stadtgebiet gleichermaßen angewendet werden kann oder ob die Sonntagsöffnung auf bestimmte Standorte beschränkt bleibt.
Die Verwaltung soll erläutern, ob die Bäderverkaufsordnung eine flächendeckende Anwendung ermöglicht oder ob standortbezogene Kriterien eine Rolle spielen.