Das Landgericht Schwerin hat am Mittwoch einen 21‑jährigen Wismarer zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte Anfang März zwei Schülerinnen im Umfeld des Freizeitbads Wonnemar attackiert und kurz darauf eine junge Frau in einer Gartenanlage schwer missbraucht. Das Gericht wertete die Taten als Vergewaltigung und schwere Körperverletzung.
Angriffe im Umfeld des Wonnemars
Nach den Feststellungen der Kammer hatte der damals 20‑Jährige zwei Schülerinnen im Bereich des Wonnemars nacheinander bedrängt und körperlich attackiert. Eine der Jugendlichen erlitt dabei erhebliche Verletzungen. Nur kurze Zeit später griff der Mann eine junge Frau in einer nahegelegenen Gartenanlage an und missbrauchte sie brutal.
Flucht scheitert an couragiertem Eingreifen
Die Flucht des Täters endete durch das beherzte Eingreifen eines Hochschulprofessors, der den Mann verfolgte und bis zum Eintreffen der Polizei festhielt. Das Gericht würdigte den Einsatz des Zeugen ausdrücklich.
Jugendstrafrecht angewendet
Da der Angeklagte zur Tatzeit noch 20 Jahre alt war, prüfte das Gericht die Anwendung des Jugendstrafrechts. Die Kammer entschied sich aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung und der Umstände der Tat für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Die verhängte Jugendstrafe von fünf Jahren gilt als obere Bandbreite dessen, was in solchen Fällen möglich ist.
Einordnung
Mit dem Urteil setzt das Landgericht ein deutliches Signal. Die Taten hatten in Wismar und Umgebung für große Verunsicherung gesorgt. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage zeigten sich nach der Urteilsverkündung zufrieden, während die Verteidigung das Urteil prüft.