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Bürgerschaft beschließt neue Friedhofsgebühren

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am 29. Januar 2026 eine neue Friedhofsgebührensatzung verabschiedet. Mit dem Beschluss reagiert die Stadt auf steigende Kosten für Betrieb, Pflege und Unterhaltung der kommunalen Friedhöfe. Die Entscheidung folgt einer längeren politischen Diskussion über die richtige Balance zwischen Kostendeckung und sozialer Verantwortung.

Beratungen und Kritik im Vorfeld

Dem Beschluss gingen mehrere Beratungsrunden in den Ausschüssen voraus. Ein früherer Vorschlag, die Gebühren vollständig kostendeckend zu gestalten, war auf deutliche Kritik gestoßen. Vertreter verschiedener Fraktionen warnten, dass eine vollständige Umlage der Kosten viele Bürgerinnen und Bürger finanziell überfordern könnte. Die Verwaltung betonte hingegen, dass die bisherigen Gebühren die tatsächlichen Aufwendungen nicht mehr deckten.

Anpassung soll wirtschaftliche Stabilität sichern

Die neue Satzung soll sicherstellen, dass die Friedhöfe langfristig wirtschaftlich betrieben werden können. Steigende Personal‑, Energie‑ und Pflegekosten machen eine Anpassung notwendig. Gleichzeitig betont die Stadt, dass die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger begrenzt bleiben soll. Die nun beschlossene Lösung gilt als Kompromiss zwischen finanzieller Notwendigkeit und sozialer Verträglichkeit.

Veröffentlichung der neuen Tarife

Die konkreten Gebühren werden im kommenden Stadtanzeiger veröffentlicht. Erst dann wird ersichtlich, wie stark einzelne Leistungen – etwa Grabnutzungsrechte, Pflegepauschalen oder Bestattungsgebühren – angepasst werden. Die Satzung tritt nach der Veröffentlichung in Kraft.

Hintergrund: Friedhöfe unter strukturellem Druck

Wie viele Kommunen steht auch Wismar vor der Herausforderung, Friedhöfe trotz sinkender Belegungszahlen und steigender Kosten wirtschaftlich zu betreiben. Die neue Satzung soll helfen, diese strukturellen Defizite abzufedern und gleichzeitig eine sozial verträgliche Gebührenstruktur zu gewährleisten.

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