Die Bürgerschaft soll die Verwendung des Investitionsbudgets aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes für vier zentrale lokale Großprojekte beschliessen. Dieses im März beschlossene Budget soll gezielt vor Ort eingesetzt werden.
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich daraus im Zeitraum von 2026 bis 2035 ein Budget von 781,2 Millionen Euro. Auf den Landkreis Nordwestmecklenburg entfallen davon nach aktuellem Stand 75,3 Millionen Euro, die projektbezogen für Schulen, Verkehr sowie gesellschaftliche Infrastruktur eingesetzt werden müssen.
Da die Hansestadt Wismar im Jahr 2026 über eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit verfügt, kann der grundsätzlich vorgeschriebene Eigenanteil von 25 Prozent auf bis zu 10 Prozent reduziert werden, was eine Förderquote von bis zu 90 Prozent ermöglicht.
Schwerpunkt 1: Öffentliche allgemeinbildende Schulen
Im ersten Schwerpunktbereich für öffentliche allgemeinbildende Schulen beabsichtigt die Hansestadt Wismar, das Projekt des Ersatzneubaus der Ostsee-Schule inklusive einer Dreifeldsporthalle und eines Außensportplatzes für die priorisierte Projektliste des Landkreises anzumelden.
Die bestehenden Gebäude und die Turnhalle entsprechen nicht mehr den aktuellen pädagogischen, sicherheitstechnischen und infrastrukturellen Anforderungen, und eine Sanierung wäre wirtschaftlich nicht darstellbar. Der Neubau stellt daher eine zukunftsfähige Lösung dar.
Das Vorhaben dient der Erfüllung einer pflichtigen Aufgabe, ist in die Priorität 1 eingestuft, und eine alternative Förderkulisse ist bislang nicht ersichtlich. Die endgültige Verteilung der Budgetmittel im Landkreis erfolgt auf Basis der amtlichen Schülerzahlen.
Schwerpunkt 2: Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie
Für den zweiten Schwerpunktbereich der Verkehrsinfrastruktur, des öffentlichen Personennahverkehrs und der Energie steht der Hansestadt Wismar ein festes Investitionsbudget von 1.229.992,21 Euro zur Verfügung, das hälftig nach der Einwohnerzahl und den gewichteten Gesamtstraßenlängen berechnet wurde.
Diese Mittel sollen vollständig für die Deckschichtsanierung des Nordostzubringers verwendet werden. Die Fahrbahndecke befindet sich in einem schlechten Zustand, obwohl die Straße mit einem Verkehrsaufkommen von 7.800 Kraftfahrzeugen pro Tag und einem Schwerlastanteil von 16 Prozent stark belastet ist.
Als Verbindung zum Industrie- und Gewerbegebiet Haffeld, zum Seehafen Wismar sowie zum neuen interkommunalen Großgewerbestandort Wismar-Kritzow-Hornstorf besitzt die Trasse eine herausragende Bedeutung für die Wirtschaftsregion Nordwestmecklenburg.
Schwerpunkt 3: Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur
Aus dem dritten Schwerpunktbereich für sonstige gesellschaftliche Infrastruktur erhält die Hansestadt Wismar ein budgetiertes Volumen von 1.793.954,25 Euro, das auf Basis der amtlichen Einwohnerzahlen ermittelt wurde.
Diese Mittel fließen in das Projekt zur Sanierung und Erweiterung der Funktionsgebäude des Kurt-Bürger-Stadions, das als Kombination aus pflichtigen und freiwilligen Aufgaben in die Priorität 1 eingestuft ist.
Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung der teilweise denkmalgeschützten Funktionsgebäude 1 und 2, die Anpassung der Raumstrukturen an technische Anforderungen sowie eine energetische Ertüchtigung einschließlich der Installation von Photovoltaikanlagen. Ergänzend wird ein drittes Funktionsgebäude in direkter Nachbarschaft zum Joachim-Streich-Forum errichtet.
Das Investitionsbudget wird mit einer bereits vorliegenden Bundesförderung in Höhe von 3.287.194,00 Euro aus dem Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen kombiniert.
Sockelbetrag für Infrastrukturinvestitionen und Umsetzung des Nutzungskonzepts Bürgerpark
Zusätzlich zu den drei Schwerpunktbudgets steht der Hansestadt Wismar ein pauschaler Sockelbetrag von 50.000,00 Euro zur Verfügung, der per Förderbescheid durch den Landkreis zugewiesen wird und für Maßnahmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von ebenfalls 50.000,00 Euro eingesetzt werden muss.
Die Stadt plant, diesen Sockelbetrag für die Umsetzung des im Jahr 2025 beschlossenen Nutzungskonzepts für den Bürgerpark zu verwenden. Da das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern die hierfür im Haushalt 2026/2027 vorgesehenen Kreditermächtigungen aufgrund der angespannten Finanzlage Wismars mit Ausnahme der Beleuchtung versagt hat, bietet das Sondervermögen nun eine schuldenfreie Alternativfinanzierung.
Die Mittel werden für die von der Versagung betroffenen Maßnahmen rund um das Haus des Gastes, die Reithalle und den Festplatz eingesetzt. Das Projekt ist als freiwillige Aufgabe in die Priorität 3 eingestuft und soll die Aufenthaltsqualität im Park steigern, neue Freizeit- und Breitensportangebote schaffen und die beiden größten Stadtteile Friedenshof und Wendorf mit ihren rund 22.000 Einwohnern besser miteinander verbinden.