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Drese kündigt Kinderschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern an

Die Landesregierung in Schwerin will den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt gesetzlich neu regeln und damit auch die Wirksamkeit weiter erhöhen. Wie Sozialministerin Stefanie Drese am Rande der 18. Kinder- und Jugendschutzkonferenz des Landes in Güstrow mitteilte, wird es erstmals in Mecklenburg-Vorpommern ein Kinderschutzgesetz geben.

Das Kabinett werde sich in Kürze abschließend mit dem Entwurf befassen und das Gesetz dann zur Beratung und Beschlussfassung an den Landtag überweisen. „Wir hoffen, dass Anfang 2026 das aus meiner Sicht sehr wichtige Kinderschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft treten kann“, sagte Drese.

An der Konferenz in Güstrow, die unter dem programmatischen Titel „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Was tun? Was tun!“ stand, nahmen laut Ministerin rund 320 Fachleute aus den Bereichen Jugendhilfe, Gesundheit, Justiz, Polizei, Bildung und Sport teil. Die fachübergreifende Zusammenarbeit sei entscheidend. „Nur wenn alle Instrumente harmonisch zusammenspielen, schaffen wir für Kinder und Jugendliche einen starken Schutzraum“, betonte Drese. 

Weiterhin viele Fälle von Kindeswohlgefährdung 

Daran würden alle Akteure täglich arbeiten und hätten dabei in den letzten Jahren auch erhebliche Fortschritte gemacht. Doch gelte es, Prävention weiter zu stärken und bedarfsgerechte Hilfen gezielt anzubieten. „Noch immer erleben Kinder und Jugendliche physische, psychische oder sexuelle Gewalt – oft hinter verschlossenen Türen. Allein in Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2023 von den Jugendämtern 1.673 derartige Fälle gemeldet“, teilte die Ministerin mit. Die Dunkelziffer liege höher, sei nach Einschätzung von Fachleuten inzwischen aber geringer als in früheren Jahren, da die Sensibilität für solche Fälle in der Bevölkerung gewachsen und die Zusammenarbeit der Helfenden größer geworden sei. 

Das Kinderschutzgesetz zielt nach Angaben Dreses darauf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die fachübergreifende Kooperation sowie die Strukturen und Prozesse im Kinderschutz zu stärken. Kinderschutz werde als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe definiert. Dafür würden einheitliche Standards gesetzt, wie etwa zur bedarfsgerechten Ausstattung der Jugendämter. Mit dem Gesetz solle auch das Landesjugendamt, das aktuell beim Kommunalen Sozialverband angesiedelt ist, in die Trägerschaft des Landes zurückgeführt werden. Das Land werde zur Stärkung des Kinderschutzes rund 1,6 Millionen Euro jährlich zusätzlich in die Hand nehmen.

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