Im Mordfall des achtjährigen Fabian aus Güstrow gibt es neue juristische Entwicklungen. Der Rechtsanwalt der inhaftierten Tatverdächtigen hat beim Amtsgericht Rostock einen Haftprüfungsantrag gestellt. Er bezweifelt die bisherigen Haftgründe und sieht keine ausreichenden Beweise in der Ermittlungsakte.
Zweifel an der Beweislage
Verteidiger Andreas Ohm erklärte, die Staatsanwaltschaft stütze sich vor allem auf Indizien, die „teilweise aus dem Zusammenhang gerissen“ seien. Eine Tatwaffe sei bislang nicht gefunden worden. „Handfeste Beweise fehlen“, so Ohm. Seine Mandantin sitze seit Anfang November in Untersuchungshaft.
Juristischer Hintergrund
Untersuchungshaft darf in Deutschland nur angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und Haftgründe wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegen. Mit dem Haftprüfungsantrag muss das Gericht diese Voraussetzungen erneut prüfen. Sollte es die Indizien als nicht ausreichend bewerten, könnte die Tatverdächtige aus der U-Haft entlassen werden – möglicherweise unter Auflagen.
Sensibler Fall mit öffentlicher Aufmerksamkeit
Der Tod des Jungen hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Ermittler stehen unter erheblichem Druck, belastbare Beweise vorzulegen. Für die Angehörigen bleibt der Fall hoch emotional: Die Mutter des Kindes hatte öffentlich erklärt, dass das Foto ihres Sohnes weiterhin gezeigt werden solle, um ihn im Gedächtnis zu behalten.
Das Amtsgericht Rostock wird in den kommenden Tagen über den Antrag entscheiden. Ob die Tatverdächtige tatsächlich aus der Untersuchungshaft entlassen wird, ist offen. Erfahrungsgemäß sind Gerichte bei schweren Vorwürfen wie Mord sehr zurückhaltend. Der Fall Fabian bleibt damit ein juristischer wie gesellschaftlicher Brennpunkt.