Freitag, 26.April 2024 | 08:47

Fitness- und Gesundheitsanbieter: Aussetzung der 2G-Pflicht

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Die Arbeitsgemeinschaft der Fitness- und Gesundheitsanbieter in Mecklenburg-Vorpommern fordert von der Landesregierung, die Corona-Beschränkungen für die Branche wegen der wirtschaftlichen Belastung zu lockern.

Konkret geht es um eine Ausnahme von der 2G-Regel, wonach nur Geimpften und Genesenen der Zugang gewährt werden darf. “Wir als Unternehmen sind unmittelbar von den Maßnahmen der Landesregierung in Folge der COVID-19 Pandemie betroffen und das härter als fast jeder andere Wirtschaftszweig”, hieß es in einer Mitteilung am Dienstag. Die Branche könne den hierdurch ausgelösten Kundenschwund nicht kompensieren, auch die Überbrückungshilfen mildern das Problem den Angaben zufolge nicht.

Der Verband sieht sich mit Verweis auf unter anderem kontaktlose Zugangskontrollen, Nachverfolgung und Luftfilteranlagen dafür gerüstet, in seinen Mitgliedsbetrieben Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verhindern. “Als wichtiger Teil im Gesundheitssystem ist uns bewusst, welche Verantwortung wir für unsere Mitglieder haben, und entsprechend dieser Verantwortung haben wir unsere Unternehmen ausgerüstet”, hieß es weiter. Man wolle wie der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV), die Physiotherapie und die körpernahen Dienstleistungen behandelt werden.

Im ÖPNV greift nach der Novelle des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene künftig eine 3G-Regel, das heißt neben den Geimpften und Genesenen dürfen auch Menschen mit einem aktuellen Corona-Test den Service weiter nutzen.

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