Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit entfernt die Hansestadt Wismar am Freitag zwei Grünpfeilschilder an der Kreuzung Lübsche Straße/An der Lübschen Burg/Werftstraße. Betroffen sind die Rechtsabbiegebeziehungen aus der Werftstraße sowie aus der Straße An der Lübschen Burg. Die Schilder erlaubten bislang das Rechtsabbiegen bei Rot nach vorherigem vollständigem Halt.
Rechtliche Voraussetzungen und Unfallanalyse
Grünpfeilregelungen dürfen nur dort eingesetzt werden, wo Rechtsabbiegende den freigegebenen Fahrzeug‑, Fußgänger‑ und Radverkehr sicher überblicken können. Zudem müssen bestehende Regelungen regelmäßig anhand des Unfallgeschehens überprüft werden. Die aktuelle Analyse zeigt, dass der Knotenpunkt die Kriterien einer Unfallhäufungsstelle erfüllt.
Für das Jahr 2025 wurden elf Verkehrsunfälle registriert, darunter ein Unfall mit schwerem Personenschaden, zwei mit leichtem Personenschaden und acht Sachschadensunfälle. In der Dreijahresbetrachtung wurden sechs Unfälle mit Personenschaden erfasst. Zusätzlich ereignete sich 2026 ein Unfall mit tödlichem Ausgang.
Konflikte beim Rechtsabbiegen
Die Auswertung der Unfallhergänge und ergänzende Verkehrsbeobachtungen belegen, dass insbesondere Rechtsabbiegevorgänge aus den Nebenrichtungen wiederholt zu kritischen Situationen führten. Auffällig waren Konflikte zwischen rechtsabbiegenden Fahrzeugen und gleichzeitig freigegebenen Fußgänger‑ und Radverkehrsströmen. Besonders im Bereich der Ausfahrt Werftstraße kam es regelmäßig zu verkehrsrelevanten Konflikten.
Die Unfallkommission kommt zu dem Schluss, dass die Grünpfeilregelung diese Konflikte begünstigt, da zusätzliche Abbiegevorgänge außerhalb des regulären Signalablaufs entstehen und die Komplexität der Verkehrssituation erhöhen.