Donnerstag, 25.April 2024 | 06:52

Hohe Infektionsrate: Kosmetiksalons bleiben geschlossen

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Der seit November geltende Teil-Lockdown hat den Anstieg der Corona-Infektionen in Mecklenburg-Vorpommern zwar gebremst, die Zahlen bleiben aber hoch. So erfüllen sich die Hoffnungen auf vorzeitige Lockerungen nicht.

Wegen der andauernd hohen Zahl Corona-Infektionen auch in Mecklenburg-Vorpommern lässt die Landesregierung keine neuen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen zu und erwägt sogar lokale Ausgangssperren. Wie Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) am Freitag nach Beratungen mit Vertretern aus Landkreisen, Wirtschaft und Wissenschaft mitteilte, wird das Kabinett am Dienstag darüber beraten. Es gehe um mögliche Regelungen für Hotspots, in denen es zu mehr als 100 oder 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche komme. „Die Landkreise erwarten von der Landesregierung gewisse Empfehlungen, die sie dann umsetzen können“, sagte Glawe.

Ausgangssperren sollten aber die Ausnahme bleiben und eher bei einem Inzidenzwert von 200 als 100 angewendet werden. Zuletzt lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz landesweit noch knapp unter dem Wert 50, von dem an Regionen als Risikogebiet gelten. Doch gibt es im Nordosten regional gravierende Unterschiede.

Die Hoffnung der Betreiber von Kosmetiksalons, Massagepraxen oder auch Sonnenstudios auf Öffnung ihrer Geschäfte erfüllte sich damit nicht. Die Landesregierung hatte dies in der Vorwoche für den Fall in Aussicht gestellt, dass die Zahl der Neuinfektionen spürbar zurückgeht. Angesicht der aktuellen Infektionslage könne es eine solche Lockerung für körpernahe Dienstleistungen oder auch für Fitnessstudios vorerst aber nicht geben.

„Wir haben das Thema erst mal auf die nächste Kabinettssitzung verschoben, um zu gucken wie sich das Infektionsgeschehen weitentwickelt“, berichtete Glawe und warnte vor überzogenen Erwartungen für Lockerungen. Im Ländervergleich stehe Mecklenburg-Vorpommern zwar noch gut da, verzeichne aber doch viele Neuinfektionen gerade auch in kritischen Bereichen wie Pflegeheimen. „Wir sollten lieber mal bremsen, als jetzt euphorisch zu öffnen und drei, vier Tage später die Maßnahmen wieder zurückzunehmen.“ Die Regierung kommt turnusmäßig an jedem Dienstag zusammen.

Das Handwerk reagierte enttäuscht und richtete scharfe Kritik an die Adresse der Regierung. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass mit der anhaltenden Schließung die Chance vertan wird, dass unsere Kosmetikbetriebe noch vom Weihnachtsgeschäft profitieren können“, heißt es in einer Erklärung der beiden Handwerkskammer-Präsidenten Uwe Lange und Axel Hochschild. In dieser Branche würden höchste Hygienestandards eingehalten, die Schließungsanordnung sei nicht begründet und führe zu Wettbewerbsnachteilen. Während der Handel Produkte verkaufen könne, sei selbst das den Kosmetikern untersagt, beklagten die Kammerspitzen.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) verteidigte die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen, zu denen auch die Schließung von Restaurants, Hotels, Museen und Theatern gehört. Der seit November geltenden Teil-Lockdown sei wichtig, um die Fallzahlen wieder nach unten zu bringen. „Die Maßnahmen sind richtig und wenn sich alle daran halten, wirken sie auch“, zeigte sich die Regierungschefin überzeugt. Kontraproduktiv sei hingegen, wenn Menschen mit Symptomen zur Arbeit gingen und – wie geschehen – damit neue Infektionsketten auslösten.

Ziel bleibe, auch vor Weihnachten ein Infektionsniveau zu haben, das ein Fest auch im Familienkreis von zehn Personen erlaube, so wie es geplant sei, sagte Schwesig. Dies sei wichtig für den sozialen Zusammenhalt. „Deshalb gilt bis zu den Weihnachtsfeiertagen strenge Kontaktbeschränkung, auf alle unnötigen Treffen verzichten und vor allem, sich an die Regeln halten.“ Auf dem nächsten MV-Gipfel am 15. Dezember werde die Landesregierung ihr weiteres Vorgehen beraten und festlegen.

Schwesig hatte in Aussicht gestellt, dass Mecklenburg-Vorpommern früher als andere Bundesländer Schutzmaßnahmen lockern könnte. Bislang soll der Teil-Lockdown in Deutschland bis zum 10. Januar gelten.

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