Freitag, 19.April 2024 | 06:22

Impfappell: Vor allem Ungeimpfte ab 60 Jahren in Kliniken

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Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat einen dringlichen Impfappell an die Menschen im Land gerichtet, die sich noch nicht gegen das Coronavirus haben impfen lassen. Die Kapazitäten für Covid-Kranke in den Kliniken des Landes seien bereits zu fast 70 Prozent ausgeschöpft, sagte Schwesig am Donnerstagabend nach einer Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

“Wir haben nicht mehr viel Spielraum”, mahnte Schwesig. In den Krankenhäusern lägen vor allem ungeimpfte Menschen über 60 Jahren. Sich impfen lassen sei einerseits wichtig, um nicht selbst schwer zu erkranken. Es sei auch wichtig aus Rücksicht auf geimpfte Menschen. “Denn es kann nicht sein, dass jetzt Menschen, die geimpft sind und eigentlich eine Operation brauchen, zum Beispiel an der Hüfte, dass deren OP verschoben wird, weil andere sich nicht haben impfen lassen und jetzt in den Krankenhäusern wegen Covid behandelt werden müssen.” Schwesig rief die Menschen im Land auch dazu auf, sich einmal pro Woche kostenlos testen zu lassen.

Die Regierungschefin sagte weiter, sie habe nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag die Landräte und Oberbürgermeister in MV gebeten, mit Unterstützung der Bundeswehr die Impfstrukturen komplett wieder hochzufahren. Sie bat auch die Impfärzte im Land, beim Impfen und Boostern mitzuhelfen. Beim Boostern soll schrittweise vorgegangen werden: Zuerst seien die über 60-Jährigen und Risikopatienten dran und danach die Jüngeren. Jedem über 18 Jahren stehe eine Auffrischungsimpfung zu.

Mecklenburg-Vorpommern will dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz, das der Bundestag am Donnerstag beschloss, an diesem Freitag im Bundesrat zustimmen, wie Schwesig ankündigte. Das neue Gesetz trage der Situation Rechnung, dass viele Menschen geimpft seien und es nicht vertretbar sei, für sie Bereiche zu schließen. Zugleich biete das Gesetz die Möglichkeit für weitergehende Schutzmaßnahmen, bis hin zu Kontaktbeschränkungen im schlimmsten Fall.

Nach dem neuen Gesetz sollen die Länder beim Überschreiten einer Hospitalisierungsrate von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).

Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

Bis auf den Landkreis Vorpommern-Greifswald lag die Hospitalisierungsrate am Donnerstag in allen Landkreisen und kreisfreien Städten im Nordosten über 3. Der landesweite Durchschnittswert betrug 6,5. In MV sind bislang zwei Drittel der Bevölkerung vollständig geimpft. 5,2 Prozent haben bisher eine Auffrischungsimpfung erhalten. Das gilt als zu wenig, um die Kliniken in der vierten Welle vor Überlastung zu schützen.

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