Zum Schutz vor politischer Einflussnahme dürfen die Staatsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern künftig nicht mehr von der Justizministerin angewiesen werden, bestimmte Ermittlungen aufzunehmen. „Mit einem Erlass habe ich klargestellt, dass ich auf die Ausübung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften in der Praxis verzichte“, teilte Ressortchefin Jacqueline Bernhardt (Linke) mit.
Damit können die Staatsanwälte unabhängig entscheiden, in welchen Fällen sie tätig werden und in welchen nicht. Die Resilienz der Ermittlungsbehörden werde so gestärkt, machte Bernhardt deutlich.
Die Justizminister in Deutschland haben ein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften, nicht aber gegenüber Richtern. Deren Unabhängigkeit ist gesetzlich verbrieft.
Blick auf Landtagswahl im Herbst
Ein Hintergrund dürfte die bevorstehende Landtagswahl in MV im September sein. Der Erlass kann laut Bernhardt nur schriftlich aufgehoben werden. „Jede politische Führung, die den Erlass ändern wollen würde, würde damit auch schriftlich die Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften einschränken.“
In der jüngsten veröffentlichen Wahlumfrage aus dem September 2025 kam die AfD auf 38 Prozent. Weit abgeschlagen folgte die SPD mit 19 Prozent. Die CDU kam auf 13 Prozent und die Linke auf 12 Prozent. Die Umfrage hatte der NDR beim Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap in Auftrag gegeben.
Kritik aus Brüssel am Weisungsrecht in Deutschland
Das sogenannte Weisungsrecht der Justizminister von Bund und Ländern an die Staatsanwaltschaften ist im Gerichtsverfassungsgesetz, einem Bundesgesetz, verankert. Bernhardt erklärte, sie habe dieses Recht seit ihrer Amtsübernahme nicht in Anspruch genommen.
„Ich habe vollstes Vertrauen in die Strukturen und die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften“, betonte sie. „Mit Blick auf den europäischen Rechtsstaatsbericht, in dem Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften Kritik erfährt, sah ich eine Reaktion außerdem als geboten an.“