Donnerstag, 28.März 2024 | 16:26

Kommunen beklagen Personalmangel: Wohngeldauszahlung dürfte sich monatelang hinziehen

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Zwei Millionen Haushalte haben künftig Anspruch auf Wohngeld, das sind mehr als dreimal so viele wie bisher. Die Neuregelung hat der Bundesrat gerade abgenickt. Viele Berechtigte müssen sich aber wohl noch lange gedulden: Die Kommunen rechnen mit massiven Verzögerungen.

Das Wohngeld für deutlich mehr Berechtigte kann aus Sicht der Kommunen erst mit monatelangen Verzögerungen ausgezahlt werden. Grund sei vor allem der Personalmangel in den zuständigen Behörden. “Schon heute dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags drei bis sechs Monate”, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. “Das wird sich deutlich ausweiten.”

Neben der Umstellung der Software auf neue Parameter komme auch eine Welle von neuen Anträgen auf die Kommunen zu. “Wir haben nicht die Leute, um die schnell abzuarbeiten.” Die Städte hätten die Stellen ausgeschrieben, könnten sie aber nicht besetzen. Auch Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach rechnet mit massiven Verzögerungen und Problemen bei der Umsetzung. “Die Bundesregierung hatte von Anfang an das Ziel, die Wohngeldreform mit aller Macht durchzuboxen. Dabei wird sie sich selbst ein blaues Auge holen”, sagte die CDU-Politikerin. Es fehle an Personal für die Bearbeitung der Anträge, und neue Mitarbeiter könnten auch erst ab Mitte Dezember geschult werden.

“Wir gehen davon aus, dass Wohngeldanträge nach neuem Recht erst ab April 2023 und dann rückwirkend bewilligt werden können”, so die NRW-Ministerin. Schon jetzt sei ein Ansturm auf die Wohngeldstellen zu bemerken. Für mögliche Abschlagszahlungen habe kaum ein Land Vorkehrungen getroffen. Außerdem brächten sie Doppelarbeit für die Verwaltungen. Der Bundesrat hatte der Reform am Freitag zugestimmt. Demnach könnten im nächsten Jahr zusätzlich zu den bisher 600.000 Haushalten bundesweit bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zur Miete bekommen. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

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