Freitag, 26.April 2024 | 00:15

Landkreis: Keine Unterbringung im ehemaligen Lehrlingswohnheim Groß Stieten

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Der Landkreis hat ein Objekt in Groß Stieten angemietet und beabsichtigte in diesem 50 Personen im Asylverfahren unterzubringen, um den zentralen Standort in Wismar zu entlasten. Nachdem der Eigner des Objektes die dafür notwendigen bauliche Veränderungen nicht wie zugesichert fristgerecht herstellen konnte, hat der Landkreis Nordwestmecklenburg das Mietverhältnis am 27. Juli gekündigt.

Auf dem Höhepunkt der aus der Ukraine kommenden Fluchtbewegungen hatte der Fachdienst Soziales des Landkreises ebenfalls weiter die regulären Zuweisungen des Landes von Asylsuchenden aus anderen Teilen der Welt zu bewältigen. Zur Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine wurden bekanntermaßen mehrere Objekte für die zentrale und dezentrale Unterbringung angemietet.
Um aber auch den zentralen Standort für die Unterbringung von Asylsuchenden in der Haffburg in Wismar zu entlasten, wurde speziell dafür ebenfalls nach einem Objekt gesucht.

Zu diesem Zweck wurde schließlich ein ehemaliges Lehrlingswohnheim in der Gemeinde Groß Stieten angemietet. Die im Rahmen der Einwohnerversammlung am 10.05.2022 vorgebrachten Hinweise und baurechtlichen Fragestellungen wurden nochmals intensiv durch den Landkreis geprüft. Zur Nutzung des Gebäudes waren demnach bauliche Veränderungen nötig, um den Brandschutz entsprechend der neuen Nutzung und der geltenden gesetzlichen Normen zu gewährleisten.
Der Landkreis informierte den Eigentümer schriftlich Anfang Juni über die Brandschutzmängel und forderte ihn auf, den für die Nutzungsänderung und Behebung nötigen Bauantrag zu stellen. Am 16. Juni erhielt der Landkreis die Zusage, dass die notwendigen Änderungen am Mietobjekt innerhalb eines Monats durchgeführt würden. Der Landkreis selbst setzte eine Frist bis 25. Juli.

Die gesetzte Frist ließ der Eigentümer verstreichen, ohne dass beim Landkreis ein entsprechender Bauantrag gemäß LBauO M-V eingegangen war. Bei einer Objektbegehung am 26. Juli stellte sich heraus, dass erforderlichen Maßnahmen am Gebäude ebenfalls nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten und die bislang ausgeführten Brandschutzmaßnahmen unzureichend umgesetzt waren.

Aus diesem Grund machte der Landkreis als Mieter von seinem Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung gebrauch, weil das Objekt nachwievor nicht in der angedachten Form genutzt werden kann.

„Wir können keine Personen in einem Gebäude unterbringen, dass nicht den Vorschriften entspricht und damit für die Bewohner nicht sicher ist. Das geht schon aus Haftungsgründen sowie der Fürsorgepflicht nicht“, so Landrat Tino Schomann zu dem Vorgang: „Wir werden uns weiter nach passenden Unterbringungsmöglichkeiten umsehen. Ich bin zuversichtlich, dass wir einen Standort finden werden, der den gesetzlichen Ansprüchen genügt und dem weiter anhaltenden Zustrom von Asylbewerbern Rechnung trägt“

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