Freitag, 26.April 2024 | 12:17

Lockerungen in Alten- und Pflegeheimen zum 1. April

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Angesichts der vielen Schutzimpfungen in Alten- und Pflegeheimen sind in Mecklenburg-Vorpommern Lockerungen der dortigen Corona-Auflagen möglich.

Die überarbeitete Verordnung tritt am 1. April in Kraft, wie Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Montag in Schwerin mitteilte. Über Ostern soll jeder Bewohner von zwei Menschen pro Tag besucht werden können. Die Bewohner sollen wieder gemeinsam essen und mehr Gruppenangebote in Anspruch nehmen können.

Nach Ostern sollen täglich mindestens vier Stunden lang Besuche erlaubt sein, eine Personenbegrenzung ist dann nicht mehr vorgesehen, wie ein Sprecher sagte. Im Nordosten wurden demnach in allen Alten- und Pflegeheimen eine Erstimpfung angeboten, in 99 Prozent ebenfalls die notwendige zweite Impfung.

Die Lockerungen sind jedoch an Voraussetzungen geknüpft. Dazu zählt laut Ministerium etwa, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus in der jeweiligen Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein Infektionsgeschehen besteht. Die verpflichtenden Tests für Besucher und Mitarbeiter sollen strikt beibehalten werden.

“Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen sind seit Pandemiebeginn Belastungen ausgesetzt, die erheblich über die der anderen Bürgerinnen und Bürger hinausgehen”, sagte Drese. “Wir wollen ihnen nun, nachdem in allen Pflegeheimen die Impfungen stattgefunden haben, wieder mehr soziale Kontakte ermöglichen.”

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