Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow bleibt die tatverdächtige Frau aus dem Landkreis Rostock weiter in Untersuchungshaft. Seit Anfang November sitzt die 38‑Jährige in Haft. Nun hat nach dem Amtsgericht auch das Landgericht Rostock die Haftbeschwerde der Verteidigung zurückgewiesen.
In einer schriftlichen Stellungnahme teilte das Landgericht mit, dass nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen die Voraussetzungen für den Haftbefehl weiterhin vorliegen. Die Beschwerdekammer sah keine Gründe, die eine Aufhebung der Untersuchungshaft rechtfertigen würden. Die Argumente des Verteidigers hätten an dieser Einschätzung nichts geändert.
Bereits Anfang Dezember hatte das Amtsgericht Rostock entschieden, dass die Frau in Haft bleibt. Gegen diese Entscheidung legte der Anwalt der Beschuldigten Beschwerde ein, die nun auch in zweiter Instanz als unbegründet bewertet wurde. Zu Details der Ermittlungen äußerte sich das Gericht nicht. Laut einer Sprecherin besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Verteidiger erneut Beschwerde einlegt – dann müsste das Oberlandesgericht Rostock über den Fall entscheiden.
Mit einer Anklage ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. Der zuständige Oberstaatsanwalt Harald Nowack erklärte, dass die Ermittlungen noch mehrere Monate dauern werden. Frühestens im März kommenden Jahres sei nach aktuellem Stand mit einem Abschluss der Ermittlungen und einer möglichen Anklage zu rechnen.