Der Fall des verendeten Buckelwals „Timmy“ beschäftigt die Staatsanwaltschaft Schwerin weiterhin intensiv. Wie die Behörde auf Anfrage mitteilte, liegt inzwischen eine mittlere dreistellige Zahl an Strafanzeigen und Eingaben vor.
Die Zuständigkeit der Schweriner Justiz ergibt sich aus dem wochenlangen Aufenthalt des Tieres vor der Insel Poel, die in den Bezirk des Amtsgerichts Wismar fällt. Dort war der Wal am 3. März erstmals gesichtet worden. Es folgte eine monatelange Irrfahrt durch die Ostsee: Nach Sichtungen vor dem Timmendorfer Strand strandete das geschwächte Tier ab Ende März mehrfach vor Poel.
Ende April transportierte eine private Initiative das Buckelwal‑Weibchen per Lastkahn in Richtung Nordsee und setzte es im Skagerrak aus. Am 14. Mai wurde der Wal tot vor der dänischen Insel Anholt angespült.
Umstrittene Rettungsaktion und politische Verantwortung
Die Rettungsaktion war von Beginn an stark umstritten. Fachleute warnten vor den enormen Belastungen für das geschwächte Tier, während Mecklenburg‑Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) überraschend grünes Licht für den Transport gegeben hatte. Tierschützer vermuten, dass die Aktion das Leiden des Wales verlängerte.