Am 16. Oktober 2025 wurde bei einer auf der Insel Poel tot aufgefundenen Pfeifente die Geflügelpest amtlich festgestellt. Weitere verendete Wildvögel werden derzeit untersucht. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg fordert Geflügelhalter zur Überprüfung ihrer Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest auf.
Früher Beginn der Geflügelpest-Saison
„Anders als in den vergangenen Jahren setzt das Geflügelpestgeschehen sehr früh ein. Dabei sind insbesondere auch Kraniche von den Infektionen betroffen, die sich aktuell in großen Kolonien auf unseren Vogelrastgebieten aufhalten. Mit dem Einsetzen der nassen und kälteren Witterung sowie dem bestehenden Wildvogelzug ist leider mit einer Intensivierung des Infektionsgeschehens zu rechnen“, warnt Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann.
Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter
Geflügelhalter müssen den direkten und indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln, deren Ausscheidungen und kontaminierten Materialien zum Hausgeflügel sicher vermeiden. Folgende Maßnahmen sind zu beachten:
Landrat Tino Schomann betont: „Einmal mehr möchte ich darauf hinweisen, dass die wichtigste vorbeugende Maßnahme zum Schutz des eigenen Geflügelbestandes die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist.“ Die Meldungen über den Nachweis der Geflügelpest verdeutlichen, dass das Virus in der Wildvogelpopulation weit verbreitet ist. Das Einschleppungsrisiko darf nicht unterschätzt werden.
Übertragungsrisiko auf Menschen
Laut dem Robert Koch Institut (RKI) ist das Risiko der Übertragung des Virus auf Menschen sehr gering. In Deutschland ist bislang kein Fall bekannt geworden. Der Verdacht, die Erkrankung und der Tod von Menschen an Vogelgrippeviren sind in Deutschland meldepflichtig.