Freitag, 26.April 2024 | 19:41

Plan: Ab Montag sollen Kontaktbeschränkungen gelockert werden – “Notbremse” geplant

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Vor dem Corona-Gipfel von Bund und Länder am morgigen Mittwoch werden neue Details bekannt, wie es mit dem am Sonntag endenden Lockdown ab kommender Woche weitergehen könnte.

In einem Beschlussentwurf von Montagabend, sind bereits eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt. Falls die Punkte von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Länderchefs am Mittwoch so übernommen werden, soll der Lockdown vorerst bis zum 28. März verlängert werden. Doch es soll dem Papier zufolge auch Lockerungen geben – schon ab Montag.

Ab 8. März sollen sich wieder mehr Freunde, Verwandten und Bekannten treffen dürfen. Demnach sind Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Dort, wo die Inzidenz unter 35 oder unter 50 liegt – über die Zahl wird noch gestritten – soll die Regel noch stärker erweitert werden. Steigt die Inzidenz wieder über einen bestimmten Wert, der im Beschlussentwurf noch nicht genannt ist, sollen die Lockerungen zurückgenommen werden.

Nach den Öffnungsschritten bei Schulen und Friseure sowie der Verlängerung des Home-Office-Gebots für Arbeitgeber bis zum 30. April werden die verschiedenen weitergehenden Schritte in einzelnen Ländern “legalisiert”. Zudem sollen nun bundesweit Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte einheitlich in allen Bundesländern öffnen dürfen und werden dem “Einzelahndel des täglichen Bedarfs” zugerechnet.
Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte und eine Begrenzung von einem Kunden auf einer Fläche von 20 Quadratmetern. Auch die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe und Fahr- und Flugschulen sollen wieder öffnen dürfen, wobei hier die Voraussetzung ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest ist.

Das Thema Schnelltest ist zudem zentral in der Vorlage: So sollen jedem Bürger ein bis zwei Schnelltests pro Woche kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeiter von Firmen, die nach wie vor an Standorten präsent arbeiten, sollen ebenfalls kostenlose Schnelltests machen dürfen. In letzterem Fall sollen die Unternehmen die Kosten dafür tragen. Abhängig vom Infektionsgeschehen zeigt der vorliegende Entwurf weitere Öffnungsperspektiven auf. So sollen in einem weiteren Schritt in den Bundesländern oder Regionen mit einer Inzidenz unter 35 der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 Quadratmeter öffnen dürfen, dazu Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten. Auch Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen im Außenbereich bzw. auf Außensportanlagen soll dann wieder möglich sein.

Sollte der Inzidenzwert auch nach diesem Öffnungsschritt weiterhin stabil bleiben, sieht die Vorlage die Möglicheit der “Öffnung der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie kontaktfreiem Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich”. Voraussetzung für die Erlaubnis, daran teilnehmen zu dürfen, soll jeweils ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest sein.

Über weitere Schritte wollen Bund und Länder beraten, wenn erste Erkenntnisse zu den Folgen der aufgezeigten Öffnungsperspektiven vorliegen. Länder und Landkreise mit überdurchschnittlichen hohen Inzidenzwerten sollen hingegen “umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird”.

Bund und Länder wollen aber auch eine “Notbremse” einführen. Die besagt, dass die Regeln, die aktuell noch bis zum 7. März gelten, wieder in Kraft treten, sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen bestimmten Wert überschreitet. Den Wert wollen Bund und Länder aber noch aktuell verhandeln. Auch beim Thema Impfung soll es aufwärts gehen. Laut Beschlussvorlage, über die “Business Insider” zuerst berichtete, sollen bis Ende der Woche über elf Millionen Impfdosen an die Länder ausgeliefert worden sein. Die Impfkampagne, in deren Rahmen aktuell bis zu 170.000 Impfungen durchgeführt werden, “wird nun deutlich an Fahrt gewinnen”. Die tatsächlich durchgeführten Impfungen sollen “wie geplant verdoppelt werden”.

Auch die angepasste Priorisierung, laut der auch Beschäftigte in der Kinderpflege sowie in Schulen geimpft werden, ist Teil der Vorlage. Die Einbindung der niedergelassenen Ärzte in die Impfung ist aber erst für April geplant. Dafür notwendige Rechtsverordnungen will der Bund noch im März erlassen. Auch der nächste Termin für Beratungen von Bund und Ländern ist in der Vorlage bereits genannt. Am 24. März, vier Tage vor Ablauf der wohl geplanten Dauer des Lockdowns, wollen die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Merkel wieder zusammenkommen.

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