Der Fall um die schwere Brandstiftung in der Flüchtlingsunterkunft Groß Strömkendorf beschäftigt erneut das Schweriner Landgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch gegen den angeklagten Berufsfeuerwehrmann aus Blowatz aufgehoben und den Fall an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.
Hintergrund
Zwischen Mai und Oktober 2022 soll der damals 33-Jährige in insgesamt sieben Fällen Brände gelegt haben – darunter an einem Wohnhaus, Waldflächen, einer Strohmiete und in der Flüchtlingsunterkunft Groß Strömkendorf, in der 14 ukrainische Kriegsflüchtlinge lebten. Sie konnten sich ins Freie retten, verletzt wurde niemand. Der Sachschaden belief sich auf mehr als 9 Millionen Euro.
Freispruch und Revision
Am 8. Dezember 2023 war der Angeklagte von einer Strafkammer des Schweriner Landgerichts aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Es handelte sich um einen Indizienprozess, in dem die Beweislast nicht ausreichte, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.
Kritik des BGH
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts fehlerhaft und lückenhaft gewesen sei. Zudem wurden wichtige Aussagen des Angeklagten im Ermittlungsverfahren nicht berücksichtigt. Und auch die Widersprüche, in die er sich verstrickt hatte, seien nicht ausreichend gewürdigt worden. Damit muss das Verfahren nun neu verhandelt werden – diesmal vor einer anderen Strafkammer des Schweriner Landgerichts.
Bedeutung des Falls
Der Brand in Groß Strömkendorf hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, da er eine Unterkunft für Geflüchtete zerstörte. Politisch und gesellschaftlich gilt der Fall als besonders sensibel. Die Neuverhandlung wird daher erneut große Aufmerksamkeit auf sich ziehen – sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch bundesweit.