Freitag, 19.April 2024 | 12:08

Rechnungshof mahnt MV-Regierung zu solider Finanzpolitik

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Der Landesrechnungshof hat die künftige Regierung Mecklenburg-Vorpommerns vor einer Ausgabenpolitik der lockeren Hand gewarnt und die rasche Rückkehr zu einem “konsolidierungsorientierten Kurs” gefordert.

“Die Schuldenbremse steht in der Landesverfassung und ist somit einzuhalten”, betonte Rechnungshof-Präsidentin Martina Johannsen bei der Vorlage eines zehn Punkte umfassenden Forderungspapiers. Darin prangert die oberste Prüfbehörde des Landes auch “Umgehungslösungen” für die Schuldenbremse an.

So ist nach Meinung Johannsens der vom Land 2020 mittels Krediten geschaffene Corona-Schutzfonds mit 2,85 Milliarden Euro völlig überdimensioniert. Gerade einmal 600 Millionen Euro davon seien im bisherigen Verlauf der Pandemie ausgereicht oder konkret genehmigt worden. Die Regierung gebe diese Summe zwar mit 1,3 Milliarden Euro an, rechne dabei aber Sondervermögen für die Digitalisierung oder die Unimedizin Rostock in jeweils dreistelliger Millionen-Höhe mit ein.

Dieses Geld aus dem Krisenfonds sei somit für Aufgaben gebunkert, die mit der Corona-Pandemie nichts zu tun hätten und so als Schattenhaushalte gelte würden. “Man kann auf gewünschte Vorhaben nicht einfach ein Corona-Schild kleben”, mahnte Johannsen.

Bedenklich stimme zudem, dass bei der Vorbereitungen des Landesetats für 2022/2023 die Ressorts schon zusätzliche Bedarfe in Höhe von insgesamt etwa einer Milliarde Euro angemeldet hätten. Zudem sei damit zu rechnen, dass im Zuge der anstehenden Koalitionsverhandlungen weitere Ausgaben vereinbart werden.

Schon der reguläre Doppeletat für 2020/2021 habe aber nur mit Zugriffen auf Rücklagen ausgeglichen werden können und die aktuellen Steuereinnahmen fielen coronabedingt geringer aus. Für die Tilgung der überzogenen Corona-Kredite müsse das Land für die kommenden 20 Jahre jeweils 140 Millionen Euro einplanen. “Mit einer solchen Finanzpolitik wird die Zukunft der Kinder und Enkel platt gemacht”, sagte Johannsen.

In dem Forderungskatalog verlangt der Rechnungshof, die Ausgaben streng nach den Einnahmen auszurichten. Personalausgaben sollen nicht durch zusätzliche Stellen erhöht werden. Die Zuweisungen an Kommunen sollen nicht automatisch steigen, sondern von der Leistungsfähigkeit des Landes abhängen, die kommunale Verwaltung effektiver werden. Der Landtag wird aufgefordert, das Etatrecht zu nutzen, um das Handeln der Regierung zu beeinflussen und zu steuern. Haushaltsdisziplin müsse höchste Priorität haben, heißt es in dem Papier.

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