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Rechtsanspruch auf Hortplatz kommt – 2.000 neue Plätze

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 haben Grundschulkinder in Deutschland und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Hortbetreuung. Der Anspruch gilt in MV zunächst für Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, wie Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) sagte.

Ab dem Schuljahr 2029/30 hat dann jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen eins bis vier Anspruch auf 40 Stunden Hortbetreuung pro Woche, auch in den Ferien.

Gesetzentwurf kommt in Landtag

Die Landesregierung stimmte nach Oldenburgs Worten einer entsprechenden Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes des Landes zu, mit der der neue Rechtsanspruch umgesetzt werden soll. Nun muss der Gesetzentwurf noch durch den Landtag.

Neu ist nach Worten von Oldenburg auch, dass Grundschulkinder ab dem Jahr 2030 nach dem Ende des vierten Schuljahres noch den Ferienhort kostenfrei nutzen können. Das sei bisher nicht möglich, der Hortplatz laufe mit dem letzten Schultag aus.

Die Kita- und Hortbetreuung ist in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei für die Eltern. Das soll auch so bleiben, wie Oldenburg versicherte. Das Land und die Kommunen wenden dafür rund eine Milliarde Euro im Jahr auf. Zu den erwarteten Kosten für den Rechtsanspruch auf Hortbetreuung wurden keine Angaben gemacht.

40 Stunden pro Woche garantiert

Garantiert werden im Hort künftig 40 Stunden Betreuung pro Woche – das sieht das Bundesgesetz vor. Darin sind die Schulstunden enthalten. Wer 50 Stunden Betreuungszeit benötigt, muss das beantragen. Die Anträge müssen Oldenburg zufolge beim Jugendamt der Kommune gestellt werden, das dann auch entscheide.

Bisher umfasst in Mecklenburg-Vorpommern ein Teilzeit-Hortplatz 35 Stunden, der Ganztagsplatz 50 Stunden. Bisher muss für jedes Kind ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden, so die Ministerin. Für den 40-Stunden-Platz sei künftig kein Antrag mehr nötig, denn es handele sich ja um einen Rechtsanspruch.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) befürchtet, dass das Land künftig sparen möchte. Das Bildungsministerium gehe davon aus, dass 20 Prozent der Kinder keinen Anspruch auf 50 Stunden Betreuung hätten. Die GEW-Landesvorsitzende Ulrike von Malottki kritisierte: „Es wird deutlich, dass das Land bei 20 Prozent der Inanspruchnehmenden am Betreuungsumfang sparen möchte.“ Die Bedürfnisse von Familien, Mehrkindfamilien und Kindern mit sozio-ökonomisch schwieriger Herkunft würden nicht ausreichend berücksichtigt.

Ministerin: Weniger Bürokratie

Dem widersprach die Bildungsministerin. Oldenburg sagte, dass bisher jeder Hortplatz beim Jugendamt beantragt werden musste, auch der Teilzeitplatz über 35 Stunden. Künftig sei für den 40-Stunden-Platz kein Antrag mehr nötig, sondern nur noch für den 50-Stunden-Platz. Das reduziere die Bürokratie für die Eltern und auch für das Jugendamt, das künftig deutlich weniger Anträge auf den Tisch bekomme.

Wie Oldenburg weiter sagte, bekämen auch künftig Kinder, bei denen aus sozialen Gründen eine Ganztagsbetreuung im Hort angezeigt sei, 50 Stunden bewilligt – selbst wenn die Eltern zu Hause seien. Auch könnten Eltern in Teilzeit, die etwa Schicht arbeiteten oder lange Arbeitswege hätten, einen 50-Stunden-Platz bekommen.

Erleichtert wird nach Worten der Ministerin künftig die Betreuung von Grundschulkindern durch Tagesmütter und -väter. Damit werde das Wahlrecht der Eltern gestärkt.

2.000 neue Hortplätze geplant

Bisher gibt es laut Bildungsministerium in MV rund 51.000 Hortplätze. In den kommenden Jahren soll die Zahl auf 53.000 wachsen, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, wie Oldenburg weiter sagte.

Während jetzt 77,5 Prozent aller Grundschulkinder einen Hortplatz nutzten, rechnet das Ministerium mit einem Anstieg auf 85 Prozent aufgrund des neuen Rechtsanspruchs. Vier von fünf Kindern hätten aktuell einen 50-Stunden-Ganztagsplatz.

Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen vom Bund über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro zur Verfügung, wie es weiter hieß. Das Land stelle zusätzlich 11,7 Millionen Euro bereit. Die Träger der Horte – also die Kommunen – müssen den Angaben zufolge mindestens denselben Betrag als Eigenanteil einbringen.

Grundschulen und Horte sollen enger zusammenarbeiten

Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist Oldenburg zufolge eine engere Zusammenarbeit von Schule und Hort. „Die Räume von Schule und Hort können multifunktional genutzt werden“, sagte die Ministerin. Angebote von Freiwilligen Feuerwehren, Sport- und Kunstvereinen könnten dort stattfinden. In den Horten sollen Ganztagskoordinatoren eingesetzt werden. Sie sollen etwa die Kooperation mit den Schulen ausgestalten.

Die Anwesenheit der Kinder im Hort soll ab 2027 digital erfasst werden. „Diese Erfassung schafft Transparenz und ermöglicht, den Betreuungs- und Förderungsbedarf realistisch einzuschätzen“, erläuterte Oldenburg. Öffentliche Mittel könnten dadurch gezielter eingesetzt werden.

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