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Rund 80 Hausärztestellen unbesetzt – AfD kritisiert Pläne

In Mecklenburg-Vorpommern sind 80,5 Hausarztstellen unbesetzt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage seitens der AfD-Fraktion im Schweriner Landtag hervor. Besetzt sind demnach 1.145,10 Hausarztstellen.

Zu den nicht besetzten Hausarztstellen kommen demnach weitere offene Facharztstellen, etwa in der Augenheilkunde, Neurologie und Dermatologie. Nach damaligen Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung waren im Dezember vorigen Jahres 70 Hausarztstellen im Land nicht besetzt. 

Die jüngsten Angaben der Landesregierung beziehen sich der Antwort zufolge auf einen Versorgungsgrad von 110 Prozent, bis zu dem eine Niederlassung möglich ist, und gibt den Stand vom 18. Juni wieder. Die durchschnittliche Fallzahl, also die Patientenkontakte pro Quartal je Hausarzt in MV, lag den Angaben zufolge voriges Jahr bei 1.051 – nach 1.044 im Jahr 2023 und 1.093 im Jahr 2022.

AfD kritisiert geplantes Primärarztsystem

Für eine gezieltere Steuerung und schnellere Vergabe von Terminen soll nach dem Willen von CDU, CSU und SPD ein „verbindliches Primärarztsystem“ durch Haus- und Kinderärzte eingeführt werden, die Patienten gegebenenfalls an Fachärzte überweisen – ausgenommen sein sollen Augenärzte und die Gynäkologie. Für Patientinnen und Patienten mit einer spezifischen schweren chronischen Erkrankung sollen andere Lösungen gefunden werden. 

Der gesundheitspolitische Sprecher der Schweriner AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes, kritisierte: „Hausärzte sollen künftig nicht nur behandeln, sondern auch als Torwächter für jeden Facharztbesuch fungieren – in Wartezimmern, die vielerorts ohnehin aus allen Nähten platzen. Ein Allgemeinmediziner kann nicht alles wissen – das verzögert Diagnosen und gefährdet im Zweifel Menschenleben.“ 

Die AfD-Fraktion fordere, dass sich die Landesregierung gegen das geplante Primärarztsystem ausspreche. Stattdessen soll sie dafür sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern für Ärzte attraktiver wird, Wartezeiten sinken und Patienten ihre freie Arztwahl behalten.

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