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Schwedenfest: Umfangreiche Straßensperrungen und Verkehrsänderungen ab Mitte August

Für das 25. Schwedenfest vom 17. bis 24. August 2026 gelten weitreichende Verkehrsregelungen. Besonders betroffen ist der Bereich rund um den Alten Hafen. In der Straße Am Hafen wird von Donnerstag, 20. August, 8.00 Uhr, bis Sonntag eine Einbahnstraße in Richtung Schiffbauerdamm eingerichtet. Im Schiffbauerdamm gilt vom 17. August, 8 Uhr, bis 24. August, 20.00 Uhr, eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Innenstadt: Marktumfahrt und zentrale Straßen gesperrt

Die Marktumfahrt wird bereits ab Montag, 17. August, 10.00 Uhr, vollständig gesperrt. In der Dankwartstraße greift das Fahrverbot ab Höhe Grüne Straße je nach Veranstaltungstag zu unterschiedlichen Zeiten: – Donnerstag ab 12.00 Uhr – Freitag und Samstag ab 10.00 Uhr – Sonntag von 7.00 Uhr bis etwa 20.30 Uhr

Die Mecklenburger Straße ist am Sonntag, 23. August, von 7.00 bis 14.00 Uhr zwischen Kleinschmiedestraße und Markt voll gesperrt. Anlieger können den Parkplatz „ehemalige Post“ weiterhin erreichen. In der Breiten Straße und auf dem Ziegenmarkt ruht der Fahrzeugverkehr ab 10.00 Uhr vollständig; Lieferverkehr ist nur frühmorgens oder nach Veranstaltungsende möglich. Die Stockholmer Straße wird vom 20. bis 23. August täglich ab 10.00 Uhr bis zum Ende des Festprogramms gesperrt. Zufahrten zu Parkhaus, Ärztehaus und privaten Stellplätzen bleiben über Kontrollpunkte möglich. Vom 17. bis 24. August gilt zudem ein striktes Radfahrverbot in der gesamten Fußgängerzone, auf der Hafenpromenade und in der Stockholmer Straße.

Zusätzliche Sperrungen am Sonntag durch Schwedenlauf und Schwedenweg

Am Sonntag, 23. August, werden für Schwedenlauf und Festumzug „Schwedenweg“ zahlreiche Straßen zwischen 11.30 und etwa 14.00 Uhr gesperrt – darunter Markt, St.-Marien-Kirchhof, Lübsche Straße, Ulmenstraße und Breite Straße. Um das Verlassen der Altstadt zu ermöglichen, wird die Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße am Sonntag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr aufgehoben.

Parkverbote und eingeschränkte Parkflächen

Der Marktplatz darf vom 17. August, 6.00 Uhr, bis 24. August, 18.00 Uhr, nicht beparkt werden. An der südlichen Marktseite gilt ab 19. August ein zusätzliches Haltverbot. Der Parkplatz St.-Marien-Kirchhof steht vom 19. August, 6.00 Uhr, bis 24. August, 15.00 Uhr, nicht zur Verfügung. Weitere Haltverbote betreffen Ziegenmarkt, Breite Straße und Stockholmer Straße. Für das Höhenfeuerwerk gelten am 21./22. August von 18.00 bis 1.00 Uhr gesonderte Verbote in der Dankwartstraße und Mecklenburger Straße.

Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer, die Beschilderung zu beachten und auf ausgewiesene Großparkplätze außerhalb des Zentrums auszuweichen.

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