In einem emotional belastenden Verfahren hat die Staatsanwaltschaft am 22. Januar 2026 eine deutliche Forderung gestellt: Ein 74‑jähriger ehemaliger Regierungsoberamtsrat aus Nordwestmecklenburg soll wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Enkeltochter zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Zudem verlangt die Anklagebehörde eine Entschädigungszahlung von 30.000 Euro an das mutmaßliche Opfer.
Vorwürfe schwerer, fortgesetzter Gewalt
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Mann seine Enkeltochter über Jahre hinweg systematisch missbraucht und mehrfach vergewaltigt haben. Im Plädoyer war von „fortgesetzter schwerer sexualisierter Gewalt“ die Rede, deren Folgen das Leben der jungen Frau bis heute massiv beeinträchtigten. Die geforderte Strafe: sieben Jahre und drei Monate Haft.
Die beantragte Entschädigung soll zumindest einen Teil des seelischen und gesundheitlichen Schadens abfedern, den das Opfer erlitten hat.
Brisanz durch Wegfall staatlicher Hilfen
Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall vor dem Hintergrund der aktuellen Versorgungslage für Betroffene sexualisierter Gewalt. Der staatliche Fonds Sexueller Missbrauch, der bislang finanzielle Unterstützung für Therapien und Stabilisierung bot, wird 2026 nicht fortgeführt – aus Haushaltsgründen. Für viele Betroffene bedeutet das eine deutliche Verschlechterung der Unterstützungsmöglichkeiten, gerade bei langwierigen therapeutischen Prozessen.
Regionale Hilfe bleibt erreichbar
Trotz der bundesweiten Einschnitte bleiben in Mecklenburg‑Vorpommern wichtige Anlaufstellen bestehen. In Wismar und Nordwestmecklenburg bieten lokale Beratungsstellen psychosoziale Unterstützung, Krisenintervention und Hilfe bei rechtlichen Fragen. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (116 016) ist weiterhin rund um die Uhr erreichbar.
Ein Verfahren mit Signalwirkung
Der Prozess in Schwerin zeigt exemplarisch, wie wichtig konsequente strafrechtliche Aufarbeitung und stabile Unterstützungssysteme für Betroffene sind. Während das Gericht nun über Schuld und Strafmaß entscheiden muss, bleibt die gesellschaftliche Aufgabe bestehen, Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, langfristig Schutz, Therapie und finanzielle Hilfe zu sichern.