Donnerstag, 25.April 2024 | 08:07

Schwerin: Präsenzunterricht für Abschlussklassen bald möglich

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Zehntausende Schüler der Abschlussklassen Mecklenburg-Vorpommerns können von kommender Woche an wieder in die Schule kommen. Dann sei Präsenzunterricht möglich, sagte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) am Mittwoch in Schwerin. Zuvor hatte dies bereits Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) angekündigt. Das Ministerium veröffentlichte nun Details zum weiteren Vorgehen im verlängerten Corona-Lockdown, der bis Ende Januar gelten soll.

“Wir müssen die Jugendlichen auch unter Pandemiebedingungen gut auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, in dem schon im April die Abiturklausuren und die Prüfungen für die Mittlere Reife geschrieben werden”, sagte Martin.

Demnach können etwa die Jahrgänge 10 und 12 von kommender Woche an in die Schule gehen; Abschlussklassen an Berufsschulen zählen ebenfalls dazu. Schülerinnen und Schüler müssen dann eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen. Zudem ist eine Erklärung erforderlich, dass sie sich in den vergangenen zehn Tagen nicht in einem Corona-Risikogebiet außerhalb des Bundeslandes aufgehalten haben. Das entsprechende Formular werde über die Schulen zur Verfügung gestellt, hieß es.

Ein Ministeriumssprecher sagte, dass die Präsenzpflicht landesweit weiterhin für alle Jahrgangsstufen aufgehoben sei. Wenn Schüler aus Abschlussklassen also lieber zu Hause lernen möchten, sei dies nach wie vor möglich. In der Schule selbst sei eine Fokussierung auf Präsenzunterricht in den Kern- und Prüfungsfächern möglich. An den Schulferien im Februar solle ebenfalls festgehalten werden.

Für die anderen Jahrgangsstufen ändert sich zunächst nichts. Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 können weiterhin in die Schule kommen, sofern die Eltern sie nicht zu Hause betreuen können. Sie sollen dort dann von Lehrern bei den Aufgaben betreut werden. Für diese Inanspruchnahme muss laut Ministerium von den Eltern eine Erklärung abgegeben werden. Dieses Formular könnten Eltern über die Schulen oder die Internetseite des Bildungsministeriums erhalten. Auch hier müsse eine Bestätigung vorgelegt werden, dass die Kinder keine Symptome haben und nicht in einem Corona-Risikogebiet außerhalb des Bundeslandes waren in den vergangenen zehn Tagen.

Wenn die Corona-Neuinfektionen in Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche bei verlässlich unter 50 liegen, soll vom 18. Januar an geprüft werden, ob Präsenzunterricht für Grundschüler möglich ist. Wie viele Tage dieser Wert genau unterschritten sein muss, war zunächst weiterhin unklar. Am Mittwoch lag nur die Stadt Rostock mit 44,9 unter dieser Marke.

“Dass das Land ab 18. Januar zumindest bei niedrigen Inzidenzen die Rückkehr in die Präsenzpflicht für die Grundschulen prüfen will, begrüßen wir”, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maik Walm. Eine Rückkehr der Abschlussklassen in die Schulen sei ebenfalls richtig. Er plädierte jedoch für geteilte Klassengrößen, die im Wechselunterricht zur Schule kommen sollen. Für den genauen Ablauf der Abschlussprüfungen brauche es schnellstmögliche Regeln vom Land. Für Schüler ab Klasse 7 gilt laut Ministerium weiterhin Fernunterricht, es werden also Aufgaben zu Hause erledigt. Die besagten Abschlussklassen sind hiervon ausgenommen.

Das Ministerium verwies darauf, dass für Lehrer und weiteres pädagogisches Personal an den Schulen im Dezember insgesamt 100 000 Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung gestellt worden seien. Diese würden Selbst- und Fremdschutz vor einer Corona-Infektion bieten. Den Angaben zufolge gilt für Lehrer eine Maskenpflicht im Unterricht.

Zudem könnten sich alle Lehrkräfte landesweit weiterhin auf das Coronavirus testen lassen. Gleiches gilt laut Sozialministerium ebenfalls für Erzieherinnen und Erzieher.

Schulpraktika in Unternehmen sind laut Bildungsministerium weiterhin nicht möglich, wie auch Klassenfahrten. Zudem gebe es keinen Sportunterricht, Schwimmen zähle ebenfalls dazu.

Für den weiteren Januar ändert sich in Kitas laut Sozialministerium grundsätzlich nichts. Wer seine Kinder nicht zu Hause betreuen kann, kann diese weiterhin zur Kita bringen. “Wir bitten aber alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen”, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD).

Eltern müssen ihre Kinder für eine Betreuung in Kitas vor dem Hintergrund des verlängerten Lockdowns von kommender Woche an jedoch vorher anmelden. Diese Regelung gilt den Angaben zufolge bis zum 31. Januar. Das Formular können Eltern über die Homepage des Sozialministeriums oder der Kita erhalten. Nach Angaben eines Sprechers muss es keinen Nachweis geben, dass Eltern sogenannten systemrelevanten Berufen, wie etwa in Krankenhäusern, nachgehen.

Die Ministerin betonte, dass es für die Betreuung der Kinder zu Hause weitere Unterstützung gibt. “Der Bund hat zugesagt, das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende zu gewähren.”

Die unvermindert hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen hat im Bundesland indes den Sieben-Tage-Inzidenzwert über 100 ansteigen lassen. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) in Rostock meldete am Mittwoch 481 neue Fälle. Das waren fast so viele wie am Vortag. 15 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion. Damit erhöhte die Zahl der Gestorbenen auf 215.

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