Nach dem tödlichen Messerangriff in Bad Kleinen kursiert ein Video der Tat im Netz – die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Strafbarkeit.
Am Abend des 13. November 2025 kam es in einem Döner-Imbiss in Bad Kleinen zu einem tödlichen Angriff: Ein 37-jähriger Mann stach unvermittelt mit einem Messer auf einen 31-jährigen Mitarbeiter ein, der noch versuchte zu fliehen, aber vor dem Imbiss seinen schweren Verletzungen erlag.
Brisantes Detail: In sozialen Medien tauchte kurz nach der Tat ein Video auf, das offenbar den Angriff oder die unmittelbare Folge zeigt. Die Staatsanwaltschaft Schwerin prüft nun, ob das Veröffentlichen oder Teilen des Materials strafrechtlich relevant ist – etwa als Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder wegen Störung der Totenruhe.
Der mutmaßliche Täter wurde noch am Tatort festgenommen. Laut Ermittlungen leidet er unter einer psychischen Erkrankung, weshalb die Staatsanwaltschaft eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung beantragt hat.
Die Suche nach dem Tatmesser dauert an, ebenso wie die Auswertung von Zeugenaussagen und digitalen Spuren. Die Polizei bittet weiterhin um Hinweise – insbesondere zur Herkunft des Videos und zu Personen, die es verbreitet haben könnten.
Hinweis: Das Teilen solcher Inhalte kann nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch rechtlich riskant sein. Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, keine Gewaltvideos weiterzuleiten und stattdessen Hinweise direkt an die Ermittlungsstellen zu geben.