Freitag, 29.März 2024 | 05:43

Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Februar

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Die Maskenpflicht im Fernverkehr entfällt, der Infektionsschutz am Arbeitsplatz endet, das Ende von Energiesparlampen mit Quecksilber naht, der Mehlwurm wird als Lebensmittel zugelassen und Bier wird teurer. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Bier wird teurer

Wegen gestiegener Rohstoffpreise für die Herstellung sowie aufgrund von Lieferengpässen und auch steigenden Kosten für Verpackung und Logistik verteuert sich das Biertrinken. Nach Angaben von “Getränke-News” ziehen nach Krombacher und Veltins nun auch die Radeberger- und die Bitburger-Gruppe nach und kündigen an, die Preise zu erhöhen. Konkrete Zahlen wurden bisher aber nicht genannt.

Masken im Verbands­kasten

Neu verkaufte Verbands­kästen für Autos müssen laut Bundes­ver­einigung Verbands­toffe und Medical­produkte (BVMED) gemäß einer neuen DIN-Norm ab 1. Februar 2023 zwei medizi­nische Masken enthalten. Alte Verbandskästen dürfen aber weiter genutzt werden. Hier müssten auch keine Masken dazugelegt werden, sagt der ADAC. Das Dreieckstuch und das Verbandstuch müssen hingegen nicht mehr mitgeführt werden.

Maskenpflicht im Fernverkehr entfällt

Ab dem 2. Februar müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Maske mehr tragen. Dazu hat das Bundeskabinett eine entsprechende Verordnung beschlossen. Hintergrund ist die sich abschwächende Pandemielage.

Maskenpflicht im ÖPNV entfällt in einigen Bundesländern

Nachdem bereits die Bundesländer Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein die Maskenpflicht im Öffentlichen Personen-Nahverkehr abgeschafft haben, ziehen ab dem 1. Februar auch Nordrhein-Westfalen und Hamburg nach. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen entfällt diese ab dem 2. und in Thüringen ab dem 3. Februar.

Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt vorerst

Die bundesweit geltende Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt hingegen weiterhin bis zum 7. April. Sie wird zum Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Verordnung nicht ausgesetzt.

Ende von Energiesparlampen mit Quecksilber

Quecksilber darf seit über 15 Jahren nicht mehr in Elektro- oder Elektronikgeräten verwendet werden. Bisher gab es noch Ausnahmen für einige Typen von Leuchtstofflampen. Ab 2023 verbietet das EU-Recht nun endgültig die weitere Produktion dieser Lampen. Vorhandene Lagerware darf noch verkauft und erworben werden.

Im Detail gilt der Produktionsstopp ab dem 25. Februar 2023 für sogenannte Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform (Typ T5). Das Produktionsverbot für Leuchtstofflampen in Röhrenform (Typen T5 und T8) greift ab dem 25. August 2023. Auf Basis der EU-Ökodesign-Verordnung folgen ab 1. September Halogen-Pins (G4, GY6.35 und G9), die die Effizienzmindestanforderungen nicht mehr erfüllen.

Entlastung bei Gas, Fernwärme und Strom

Das Leben ist teuer geworden, was vor allem an den hohen Energiekosten liegt. Die Bundesregierung will den Bürgern mit Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom noch Schlimmeres ersparen. Diese werden ab März 2023 und bis Ende April 2024 bestehen. Sie gelten allerdings bereits rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Der Staat deckelt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs den Arbeitspreis, beim Gas auf 12 Cent, beim Strom auf 40 Cent, jeweils pro Kilowattstunde. Der darüber hinaus liegende Verbrauch wird zum Arbeitspreis des aktuellen Gas- oder Stromtarifs abgerechnet.

Hausgrille und Mehlwurm als Lebensmittel zugelassen

Zu Pulver verarbeitete Hausgrillen dürfen seit Kurzem und Larven des Getreideschimmelkäfers (Mehlwürmer) seit dem 26. Januar 2023 im Essen enthalten sein. Wenn Insekten verwendet werden, muss das auf der Zutatenliste der Produkte gekennzeichnet sein. Auch der Hinweis, dass allergische Reaktionen bei Menschen mit einer Allergie gegen Krebs- und Weichtiere sowie gegen Hausstaubmilben möglich sind, muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste aufgeführt sein. Bei der Zulassung greifen die EU-Regeln zu neuartigen Lebensmitteln.

Infektionsschutz am Arbeitsplatz endet

Die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung läuft zum 2. Februar aus. Die Verordnung sollte dazu beitragen, Arbeitnehmer vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz besser zu schützen und damit auch ihr Risiko zu senken, an Long Covid zu erkranken. Damit endet die Verordnung gut zwei Monate früher als geplant. Ursprünglich sollte sie vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. An ihre Stelle treten entsprechende Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Arbeitgeber können diese bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden – auch zum Schutz vor anderen Infektionskrankheiten, etwa der Grippe.

Niedrige Corona-Infektionszahlen, milde Krankheitsverläufe und günstige Prognosen machen die verbindlichen rechtlichen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes nicht mehr erforderlich. Das ermöglicht es der Bundesregierung, Betriebe und Verwaltungen bereits zum 2. Februar von den Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen zu entlasten.

Isolationspflicht nach Corona-Infektion entfällt

In Hamburg (1. Februar), Bremen, Niedersachsen (2. Februar) sowie Thüringen (3. Februar) entfällt die Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion.

Telefonische Krankschreibung weiter möglich

Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregelung bis 31. März 2023 verlängert.

Mehr Trinkwasserbrunnen in der Öffentlichkeit

Allen Bürgern soll im öffentlichen Raum der Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden – das ist Ziel der EU-Trinkwasser-Richtlinie. Sofern technisch machbar und dem lokalen Bedarf entsprechend, sollen Kommunen Trinkwasserbrunnen aufstellen – beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen. Das Gesetz ist bereits am 12. Januar in Kraft getreten.

Mehr Windenergie

Bis 2030 soll sich die Strommenge aus erneuerbaren Energien verdoppeln. Dabei soll die Windkraft eine wichtige Rolle spielen. Das “Wind-an-Land-Gesetz” schreibt verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden beschleunigt. Das Gesetz tritt am 1. Februar in Kraft.

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