Gegen die Anfang 2025 reformierte Grundsteuer sind in Mecklenburg-Vorpommern aktuell noch 153.800 Einsprüche anhängig. Diese Zahl nannte das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Insgesamt hatte es in MV etwa 197.900 Einsprüche gegeben.
Gut die Hälfte der Einspruchsverfahren ruht aktuell. Grund dafür sind zwei vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren. Bei diesen geht es um die Frage, ob Vorschriften zur Bewertung des Grundvermögens verfassungsgemäß sind. Unter anderem wird geprüft, ob etwa die stark pauschalisierten Bodenrichtwerte den Gleichheitssatz verletzen.
Die Zahl dieser ruhenden Verfahren liege bei etwa 85.400 Fällen, hieß es aus dem Ministerium: „Die übrigen Einsprüche werden durch die Finanzämter sukzessive abgearbeitet.“ Bezüglich der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Einsprüche zur Grundsteuerreform liegen allerdings keine Auswertungen vor.
Für die Steuerverwaltung eine „Jahrhundertreform“
Die Reform der Grundsteuer sei für die Steuerverwaltung des Landes „eine Jahrhundertreform“, teilte das Ministerium mit. Zunächst hätten die Finanzämter des Landes die Hauptfeststellungen auf den 1. Januar 2022 möglichst vollständig durchführen müssen. Die daraus resultierenden Grundsteuerwerte bilden die Basis für die zu zahlende Steuer.
„Ohne diese Hauptfeststellungen hätten die Gemeinden ab 2025 keine Grundsteuer erheben können“, so das Finanzministerium: „Nach Abschluss der Hauptfeststellungen wurde Anfang 2025 verstärkt mit der Bearbeitung der hohen Anzahl an Einsprüchen begonnen. Diese werden sukzessive abgearbeitet.“