Donnerstag, 02.Mai 2024 | 18:35

Verschärfte Maskenpflicht: Übergangsfrist von einer Woche

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Bei Verstößen gegen die verschärfte Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften sollen in der kommenden Woche noch keine Bußgelder in Mecklenburg-Vorpommern verhängt werden.

Somit sollen die Menschen Zeit bekommen, sich entsprechende Masken besorgen zu können, wie ein Sprecher der Staatskanzlei der dpa am Freitag in Schwerin sagte. Zu diesen Masken zählen etwa OP-Masken, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken. Wenn jemand also in der kommenden Woche mit einer Stoffmaske im Nahverkehr fährt oder einkaufen geht, droht noch keine Strafe. Überhaupt keinen Mund-Nasen-Schutz an den entsprechenden Orten zu tragen, ist hingegen nach wie vor verboten.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte zuvor am Freitag angekündigt, dass die verschärfte Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften von kommenden Montag an gelten soll. Sie stellte in Aussicht, dass das Land Masken verteilen werde. Wie viele es pro Einwohner sind und wie Menschen diese erhalten sollen, war zunächst noch unklar.

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