Verschneite Verkehrsschilder sind in diesen Wintertagen keine Seltenheit. Während Straßen meist zügig geräumt werden, bleiben viele Schilder am Fahrbahnrand oft komplett unter Schnee oder Eis verborgen. Doch was gilt, wenn ein Verkehrszeichen nicht mehr lesbar ist?
Grundsatz: Schilder müssen erkennbar sein
Laut ADAC müssen Verkehrszeichen so angebracht sein, dass sie „mit raschem Blick und ohne weiteres Überlegen“ erkennbar sind. Ist ein Schild nur leicht verschneit, aber weiterhin eindeutig zu identifizieren, bleibt es gültig.
Einige Verkehrszeichen sind selbst unter einer Schneeschicht klar erkennbar – etwa das achteckige Stoppschild oder das dreieckige Vorfahrt-gewähren-Schild. Ihre Form allein verrät die Bedeutung.
Problemfall Tempolimit
Schwieriger wird es bei runden Verbotsschildern, insbesondere Tempolimits. Ist ein solches Schild stark verschneit oder verschmutzt, kann von Autofahrern nicht erwartet werden, dass sie es zuverlässig befolgen.
Kommt es dennoch zu einem Tempoverstoß, müssen Betroffene im Bußgeldverfahren nachweisen, dass das Schild nicht lesbar war – etwa durch Fotos, Zeugen oder ein Wettergutachten.
Ausnahme für Ortskundige
Für Menschen, die eine Strecke regelmäßig fahren, gilt eine Besonderheit: Wer täglich denselben Arbeitsweg nutzt, kann sich nicht darauf berufen, ein zugeschneites Tempolimit nicht erkannt zu haben. Ortskenntnis verpflichtet.
Sicher fahren trotz Schnee
Der ADAC rät grundsätzlich dazu, sich an die üblichen Tempolimits inner- und außerorts zu halten und die Geschwindigkeit den winterlichen Bedingungen anzupassen. Ein vereistes Schild freizukratzen, ist nicht nötig – und wäre oft auch gefährlich.
Beim Parken kann Reinigung nötig sein
Anders sieht es beim Parken aus. Hier kann es im Einzelfall erforderlich sein, ein zugeschneites Schild kurz zu säubern, um die geltende Regelung zu erkennen. Unzumutbares – etwa das Reinigen eines hoch hängenden Schildes – darf jedoch nicht verlangt werden.
Der Rat des ADAC-Juristen: Im Zweifel das Schild und die Situation vor Ort fotografieren.