Im Prozess um eine Messerstecherei unter Flüchtlingen in einer Wismarer Kleingartenanlage sorgen die Aussagen der Zeugen erneut für erhebliche Irritation. Vor der Strafkammer des Landgerichts Schwerin schilderten mehrere Beteiligte den Ablauf der Auseinandersetzung nun deutlich anders als noch im April 2025. Während die ersten Vernehmungen damals ein weitgehend einheitliches Bild zeichneten, weichen zentrale Details in der aktuellen Hauptverhandlung deutlich voneinander ab.
Schwierige Rekonstruktion der Tatnacht
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Männern aus Tunesien gefährliche Körperverletzung vor. Bei dem Streit waren mehrere Menschen verletzt worden, einige davon schwer. Doch was genau in jener Nacht passiert ist, bleibt unklar: Einige Zeugen sprechen von einem gezielten Angriff, andere von einer chaotischen Situation, in der kaum zu erkennen gewesen sei, wer wen attackiert habe. Die widersprüchlichen Darstellungen erschweren es dem Gericht, ein konsistentes Gesamtbild zu gewinnen.
Verteidigung setzt auf Notwehr
Die Verteidigung versucht nachzuweisen, dass die Angeklagten in Notwehr gehandelt haben. Aus ihrer Sicht könnten die veränderten Aussagen darauf hindeuten, dass die erste Version der Zeugen unter Druck entstanden sei oder wichtige Details damals nicht erinnert wurden. Die Anwälte argumentieren, dass ihre Mandanten selbst bedroht gewesen seien und lediglich reagiert hätten.
Weitere Verhandlungstage angesetzt
Um die Abläufe möglichst präzise zu klären, hat das Gericht zusätzliche Verhandlungstage eingeplant. Ende Februar soll das Urteil fallen. Bis dahin bleibt offen, ob sich aus den widersprüchlichen Schilderungen noch ein stimmiges Gesamtbild formen lässt – oder ob der Prozess am Ende mehr Fragen offenlässt, als er beantwortet.