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Wismar hält an den Plänen zur Auflösung der Wirtschaftsfördergesellschaft fest

Die Hansestadt konkretisiert ihre Pläne zur Auflösung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH. Nach aktuellem Stand vom 20. Januar 2026 sollen die Aufgaben der Gesellschaft künftig vollständig in die Stadtverwaltung integriert werden. Ziel ist es, Strukturen zu verschlanken, Kosten zu reduzieren und wirtschaftliche Themen enger mit der Stadtentwicklung zu verzahnen.

Aufgabenbündelung in der Verwaltung

Mit der Eingliederung der Wirtschaftsförderung in die städtischen Strukturen will die Verwaltung Doppelstrukturen vermeiden und Entscheidungswege verkürzen. Die wirtschaftsnahen Aufgaben sollen künftig in einem zentralen Verwaltungsbereich gebündelt werden. Die Stadt verweist auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Mecklenburg‑Vorpommern, die eine organisatorische Neuaufstellung notwendig machten.

Diskussion um Gewerbeflächen – besonders in Kritzow

Ein wesentlicher Diskussionspunkt betrifft die künftige Vermarktung von Gewerbeflächen, insbesondere im neuen Gewerbegebiet Wismar‑Kritzow. Lokale Unternehmer hatten zuletzt kritisch hinterfragt, wie professionelle Akquise, Betreuung und Standortmarketing ohne eine eigenständige Wirtschaftsfördergesellschaft gewährleistet werden sollen. Die Stadt betont, dass entsprechende Strukturen innerhalb der Verwaltung aufgebaut werden sollen.

Teil des Doppelhaushalts 2026/2027

Die geplante Auflösung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar ist eingebettet in eine größere strategische Weichenstellung, die mit dem im Dezember 2025 verabschiedeten Doppelhaushalt 2026/2027 verbunden ist. Die Neuordnung soll langfristig finanzielle Spielräume schaffen und die städtische Organisation effizienter machen.

Politische Begründung

Die Verwaltung verweist auf die wirtschaftliche Lage im Land: sinkende Förderkulissen, veränderte Investitionsbedingungen und der Bedarf an engerer Verzahnung zwischen Stadtentwicklung, Flächenmanagement und Wirtschaftspolitik. Eine stärkere organisatorische Bündelung sei daher folgerichtig.

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