Die Fraktion „Die Linke“ möchte die Hundesteuersatzung der Hansestadt Wismar überarbeiten lassen und hat dazu einen Antrag eingebracht, der zur ersten Bürgerschaftssitzung nach der Sommerpause 2026 vorgelegt werden soll.
Ziel ist es, die Vermittlungschancen von Tierheimhunden deutlich zu verbessern und die Einrichtungen im Stadtgebiet spürbar zu entlasten. Vorgesehen ist, die bisherige Steuerbefreiung für Hunde aus Tierschutzeinrichtungen von 12 auf 24 Monate zu verlängern. Gefährliche Hunde bleiben davon ausgenommen.
Für diese sogenannten Listenhunde soll stattdessen ein neuer Ermäßigungstatbestand geschaffen werden, der bei Übernahme aus einem von der Stadt beauftragten Tierheim auf Antrag einen Steuernachlass von 50 Prozent für die ersten zwei Jahre ermöglicht.
Nach Auffassung der Fraktion profitieren von der Neuregelung nicht nur die Tierheime, sondern auch die öffentliche Hand. Der begrenzte Verzicht auf Steuereinnahmen werde durch sinkende Unterbringungskosten für Fundtiere und sichergestellte Hunde ausgeglichen.
Gleichzeitig bleibe mit dem ermäßigten Steuersatz von 350 Euro für gefährliche Hunde der ordnungspolitische Abstand zur vollständigen Steuerbefreiung gewahrt.