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Wismarer Bürgerschaft beschließt befristete Erhöhung der Grundsteuer

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am Donnerstagabend eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen – nicht ohne Widerstand, aber mit klarer gesetzlicher Notwendigkeit. Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Sätze: Die Grundsteuer A steigt von 257 auf 366 Prozent, die Grundsteuer B von 541 auf 579 Prozent.

In der Debatte wurde deutlich, dass viele Bürgerschaftsmitglieder mit der Entscheidung hadern. Die Erhöhung sei zwar unausweichlich, da sie auf bundesgesetzlichen Vorgaben beruhe, doch die Unzufriedenheit mit der Grundsteuerreform und dem eingeschränkten kommunalen Handlungsspielraum bleibt groß.

Bereits im Dezember 2024 hatte die Bürgerschaft unter Protest neue Hebesätze verabschiedet und ihre Kritik in einem Schreiben an die Landesregierung formuliert. Darin bemängelte sie unter anderem die ungleichen Belastungen verschiedener Grundstücksarten, fehlende Rechtssicherheit und die mangelnde Einflussmöglichkeit der Stadt. Eine Antwort aus Schwerin blieb bislang aus.

Um der Kritik Rechnung zu tragen, wurden zwei Änderungsanträge beschlossen:

  • Die Fraktion Die Linke setzte durch, dass die neue Hebesatzsatzung nur bis Ende 2027 gelten soll – befristet auf die Laufzeit des aktuellen Doppelhaushalts. Ursprünglich war eine Gültigkeit bis 2030 vorgesehen.
  • Ein Ergänzungsantrag der Liberalen Liste – FDP verpflichtet die Stadt, die Satzung umgehend zu prüfen, sobald neue Erkenntnisse zur Grundsteuer vorliegen – etwa durch Evaluationen oder neue Gerichtsurteile.

Die Entscheidung der Bürgerschaft zeigt den Spagat zwischen gesetzlicher Pflicht und politischem Unmut. Die befristete Gültigkeit und die Prüfungsklausel sollen Spielraum für Anpassungen schaffen – in der Hoffnung, dass sich auf Landes- oder Bundesebene bald mehr Klarheit ergibt.

Hintergrund: Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Durch die bundesweite Reform müssen alle Städte und Gemeinden ihre Hebesätze neu festlegen, um Einnahmeverluste zu vermeiden – auch wenn sie mit der Reform selbst nicht einverstanden sind.

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