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Bestehende Corona-Regeln gelten teilweise bis zum 2. April

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern plant, angesichts der hohen Zahl der Corona-Neuinfektionen im Land möglichst viele Corona-Regeln auch nach dem 19. März beizubehalten. „Wir sind in einer schwierigen Lage, die Corona-Lage ist dynamisch“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) im Anschluss an die Sonderkabinettssitzung am Montag in Schwerin.

Den Angaben zufolge will die Landesregierung zunächst möglichst viele der bestehenden Regeln im Zuge einer Übergangsregelung bis zum 2. April fortschreiben – diese Möglichkeit soll den Ländern im neuen Infektionsschutzgesetz offen stehen. Nicht mehr zugelassen sind den Worten der Ministerin zufolge jedoch Kapazitätsbeschränkungen, maximal sei eine 3G-Regelung möglich. Für die im Anschluss geltende Hotspot-Regelung für besonders betroffene Kreise braucht es dann zunächst einen Landtagsbeschluss.

Wie der Rostocker Infektiologe Emil Reisinger – der ebenfalls an der Pressekonferenz teilnahm – erklärte, ist für die hohen Fallzahlen hierzulande vor allem der Omikron-Subtyp B2 verantwortlich. Dieser sei im Nordosten mit einem Anteil von 85 Prozent an allen Infektionen deutlich stärker verbreitet als im Rest Deutschlands mit 50 Prozent.

Drese machte angesichts dieser Lage deutlich, dass die Lockerung der Corona-Regeln, die mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene einhergeht, die Landesregierung in der Bekämpfung der Pandemie einschränkt. „Uns sind mit den Vorgaben des Bundes in vielen Bereichen die Hände gebunden. Die Pandemie lässt sich aber nicht durch Gesetz beenden“, so die SPD-Politikerin.

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