Dienstag, 30.April 2024 | 06:03

Andrang wegen Grundsteuerreform: Steuer-Plattform Elster bricht zusammen

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Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Millionen Menschen müssen deswegen eine zweite Steuererklärung abgeben. Der Andrang ist für die Steuer-Plattform Elster zu viel.

Großer Andrang infolge der Grundsteuerreform hat zu Schwierigkeiten bei der Steuer-Plattform “Elster” geführt. “Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit”, hieß es auf der Webseite. “Wir arbeiten bereits intensiv daran, Ihnen so schnell wie möglich die gewohnte Qualität zur Verfügung stellen zu können.” Über “Elster” können Bürger elektronisch ihre Steuerklärungen abgeben.

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden. Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb seit Juli bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben, in der Regel elektronisch über “Elster” – mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert.

Die Angaben müssen Immobilieneigentümer grundsätzlich selbst beschaffen. Das dürfte aufwendig werden. Fläche, Nutzung, Baujahr und Sanierungen stehen meistens in den Bau- und Kaufunterlagen, ebenso wie Mit- und Sondereigentumsanteile bei Eigentumswohnungen. Aber schon bei Anbauten ist vielleicht Nachmessen erforderlich und auch Bodenrichtwerte gilt es erst einmal zu recherchieren. Dabei hilft das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) des jeweiligen Bundeslands.

Regulär sind diese Angaben zahlungspflichtig. “Für die Grundsteuer stellen die Behörden die Daten jedoch kostenlos bereit”, sagt Sibylle Barent vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Flurstück und Flurnummer können über das Katasteramt besorgt werden. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden.

Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer – und die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.

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