Dienstag, 30.April 2024 | 10:02

Nachfolger für Hartz IV: Regierung will Bürgergeld von 502 Euro

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Die Bundesregierung wird einem Bericht zufolge den Regelsatz für das künftige Bürgergeld auf 502 Euro festlegen.

Das gehe aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor. Damit würden die bisherigen Hartz-IV-Sätze ab dem 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro erhöht. Bei der Berechnung sollen die Hartz-IV-Regelsätze – wie vom Koalitionsausschuss beschlossen – auch an die Inflation angepasst werden. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte, der Entwurf befinde sich zurzeit in der Ressortabstimmung. Die vom Ministerium angestrebte Höhe des Bürgergelds könne sich noch ändern.

Im ersten Schritt werden die Regelsätze mithilfe eines Mischindexes bestimmt, der zu 30 Prozent die Entwicklung bei den Löhnen und zu 70 Prozent die Preisentwicklung berücksichtigt. Dabei wird auf die Daten aus dem zweiten Quartal des Vorvorjahres und aus dem ersten Quartal des Vorjahres geblickt.

Würde man die Erhöhung allein nach diesem Mechanismus berechnen, dann würde der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene von 449 Euro nur auf 469 Euro erhöht. Aber in einem zweiten Schritt wird nun auch ein Zuschlag für die zu erwartende künftige Inflation einbezogen. Dies geschieht auf Grundlage einer Prognose mithilfe der aktuellsten verfügbaren statistischen Daten. Dadurch kommt die stärkere Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene auf 502 Euro zustande, ein Plus von 53 Euro im Vergleich zum bisherigen Regelsatz.

Die Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP hatten am vergangenen Wochenende im Rahmen ihres dritten Entlastungspakets angesichts der hohen Inflation und steigender Energiepreise beschlossen, bei der Berechnung des geplanten Bürgergeldes die Inflationsrate stärker zu berücksichtigen.

Das Bürgergeld soll die Hartz-IV-Leistungen im kommenden Jahr ablösen. Darauf hatten sich die drei Parteien im Koalitionsvertrag verständigt. Konkret heißt es: “Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.” Zudem soll laut der Vereinbarung in den ersten beiden Jahren des Bezuges die Leistung ohne Anrechnung des Vermögens und unter Anerkennung der Angemessenheit der aktuellen Wohnung gezahlt werden. Ferner soll das Schonvermögen erhöht werden.

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