Eine 42-Jährige und ein 53-Jähriger müssen wegen des Verdachts von Veruntreuung am Donnerstag vor dem Landgericht in Schwerin zum Prozess erscheinen.
Wie das Gericht im Vorfeld mitteilte, wird den Angeklagten vorgeworfen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung – für die in ihrem Leiharbeitsunternehmen angestellten Beschäftigten – einbehalten zu haben. Durch den Betrug in 552 Fällen soll den Sozialversicherungsträgern im Zeitraum zwischen Februar 2015 und März 2018 ein Schaden von rund 1,1 Millionen Euro entstanden sein.