Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Eine Sprecherin des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als „Verdachtsfall“ geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.
Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher – darf jedoch fortgesetzt werden.
AfD nutzt juristische Mittel
Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“, hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
Die AfD setzt sich juristisch zur Wehr. Sie will dem Verfassungsschutz die Einstufung verbieten lassen. Zuständig ist das Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall – und erklärte diese für rechtens.