Die umfangreicheren Kontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen sollen laut Kanzleramtschef Thorsten Frei „so kurz wie möglich“ gelten. „Die Zurückweisungen an der Grenze sind eine Möglichkeit, die sofort eine Wirkung entfalten“, sagte der CDU-Politiker am Abend in der ARD. Man müsse die Migration auf „ein erträgliches Maß“ reduzieren. Zahlen nannte Frei nicht. Man dürfte aber nicht dauerhaft die europäische Freizügigkeit einschränken. Stationäre Grenzkontrollen müssten immer bei der EU-Kommission notifiziert und begründet werden.
An der deutsch-österreichischen Grenze bestünden die Maßnahmen seit Herbst 2015 und seien immer wieder verlängert worden. Aber zu den anderen acht Nachbarländern Deutschlands existierten sie erst seit Herbst des vergangenen Jahres. „Es muss also individuell geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung noch vorhanden sind oder nicht“, sagte Frei. Die Bundesregierung wolle so schnell Ergebnisse erzielen, damit man dann in der Migrationspolitik auf andere, „möglichst europäische“ Maßnahmen zurückgreifen könne.
„Asylverfahren außerhalb der EU führen“
Der Kanzleramtschef erneuerte die Kritik an der vereinbarten europäischen Asylrechtsreform. Diese komme nicht nur zu spät, sondern reiche auch nicht aus. Deshalb hätten 16 EU-Regierungen die EU-Kommission aufgefordert, die Überarbeitung der Regeln zu starten. Frei forderte erneut, Asylverfahren außerhalb der EU zu führen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU hatte vergangenen Mittwoch angewiesen, dass der Paragraph 18 des Asylgesetzes wieder angewandt solle. Danach soll auch Asylbewerbern – bis auf Ausnahmefälle – die Einreise verweigert werden, wenn sie aus einem sicheren Drittstaaten einreisen. Kanzler Friedrich Merz hatte aber einen „Welt“-Bericht dementiert, dass er eine nationale Notlage ausrufen wolle. Nachbarstaaten hatten die Bundesregierung vor zu umfangreichen einseitigen Grenzkontrollen gewarnt.