Am Donnerstag wurden vor dem Landgericht Rostock drei junge Männer zu Jugendfreiheitsstrafen verurteilt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund der vorsätzlichen Tötung eines 36-jährigen Mannes nach einer Auseinandersetzung. Die jungen Männer, alle im Alter von 20 Jahren, erhielten unterschiedliche Strafen: acht Jahre, sechs Jahre und sechs Monate, sowie fünf Jahre.
Details des Vorfalls
Der Vorfall nahm seinen Anfang in einem Zug, wo das Opfer und die späteren Täter einander begegneten. Eine Auseinandersetzung entbrannte, die schließlich in einer gewalttätigen Eskalation an einem See in Langhagen gipfelte. Dort schlugen und traten die Angeklagten mehrfach auf das Opfer ein und erstachen es schließlich.
Urteilsbegründung
Trotz ihrer Volljährigkeit zur Tatzeit entschied das Gericht, Jugendstrafen aufgrund einer sogenannten Reifeverzögerung zu verhängen. Diese Entscheidung basierte auf der Tatsache, dass die Angeklagten ihre Ausbildungen abgebrochen hatten und früh mit Alkohol, Gewalt und Drogen in Kontakt gekommen waren. Das Gericht stufte die Angeklagten dennoch als uneingeschränkt schuldfähig ein.
Mordmerkmal nicht erfüllt
In Bezug auf die Frage, ob es sich um Mord handelte, kam die Jugendstrafkammer zu dem Schluss, dass das Mordmerkmal der Heimtücke nicht erfüllt sei. Die Angeklagten hätten nicht die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt, um es zu töten.
Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.