Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Schwerin hat die aktuelle Regelung zu verkaufsoffenen Sonntagen scharf kritisiert. In einer Pressemitteilung vom 3. Dezember 2025 bezeichnete die Kammer den Ausschluss des ersten Adventssonntags als „tiefen Einschnitt“ für den Handel in der Wismarer Innenstadt.
IHK-Präsident Matthias Belke betonte, dass gerade Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergungsgewerbe von der Attraktivität der Innenstädte abhängig seien. Touristische Highlights wie Weihnachtsmärkte funktionierten am besten im Zusammenspiel mit den Angeboten ortsansässiger Betriebe. „Mit der momentanen Regelung wird die traditionell umsatzstarke Zeit in der Hansestadt Wismar durch undurchdachte bürokratische Regeln konterkariert. Dies muss zwingend korrigiert werden“, so Belke.
Am 30. November, dem ersten Advent, blieben die Geschäfte in der Innenstadt aufgrund des seit 2024 geltenden Öffnungszeitengesetzes geschlossen. Damit entfiel ein wirtschaftlich bedeutsamer Sonntag, der bislang mit der „Black Week“ und dem Weihnachtsauftakt verbunden war. Eine Sonntagsöffnung ist erst wieder ab dem 17. Dezember möglich – kurz vor Weihnachten.
Für viele Händler bedeutet die neue Regelung eine kurzfristige Anpassung ihrer Adventsplanung. Die sonst übliche anlassbezogene Öffnung am ersten Advent entfällt, stattdessen können die Geschäfte am vierten Advent sowie zwischen den Feiertagen öffnen. Die IHK sieht darin ein Beispiel für die Praxisuntauglichkeit der aktuellen Gesetzgebung.
Lisa Haus, Hauptgeschäftsführerin der IHK zu Schwerin, fordert deshalb eine Korrektur: „Nur so kann eine zukunftsfähige und wirtschaftsfreundliche Lösung für alle Beteiligten gefunden werden.“ Konkret verlangt die Kammer, dass die vier zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage mit Anlassbezug auch in touristischen Orten wie Wismar wieder erlaubt werden.