Im Fall der mutmaßlichen Geisterfahrt eines Streifenwagens auf der A20 gibt es neue Entwicklungen. Die Polizei hat am 20. Januar 2026 ein Ermittlungsverfahren gegen die eigene Besatzung eingeleitet. Der Vorfall ereignete sich bereits am 10. Januar während einer Blaulichtfahrt, wurde jedoch erst durch Zeugenberichte und Medienrecherchen in seinem gesamten Ausmaß bekannt.
Streifenwagen soll gewendet und entgegen der Fahrtrichtung gefahren sein
Nach aktuellem Ermittlungsstand verdichtet sich der Verdacht, dass der Streifenwagen nach einer verpassten Abfahrt auf der Autobahn gewendet hatte und entgegen der Fahrtrichtung unterwegs war. Mehrere Zeugen meldeten das gefährliche Manöver. Offenbar sollte damit eine längere Umfahrung vermieden werden.
Politische Reaktionen und öffentliche Kritik
Der Vorgang sorgt in der Region für erhebliches Aufsehen. In den lokalen Nachrichten wird der Fall als „Polizei‑Eklat“ bezeichnet, da das Verhalten der Beamten die Verkehrssicherheit massiv gefährdet haben soll. Auch aus der Kommunalpolitik kommen deutliche Reaktionen, die eine umfassende Aufklärung fordern.
Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs
Das Verfahren wird derzeit unter dem Aspekt der Gefährdung des Straßenverkehrs geführt. Der Kriminaldauerdienst wertet Zeugenaussagen, interne Dokumentationen und mögliche Videoaufnahmen aus. Ergebnisse der Untersuchung stehen noch aus.