Die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern haben kurz vor der Entscheidung des Landtages über das neue Landeswassergesetz ihre Bedenken gegen Kernpunkte des Entwurfes bekräftigt. Das Gesetz führt aus ihrer Sicht zu zusätzlichen Belastungen und einer einseitigen Kostenverlagerung, praktikable und ausgewogene Lösungen werden aber nicht sichergestellt, warnte der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern vor der am Mittwoch anstehenden Abstimmung.
Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts sowie pauschale Bewirtschaftungsverbote an Gewässerrandstreifen. Vorgesehen seien etwa flächendeckende fünf Meter breite Gewässerrandstreifen mit Totalverboten, die deutlich über die Vorgaben des Bundes- und EU-Rechts hinausgingen.
Bauernpräsident Karsten Trunk lehnte zudem zusätzlich wirtschaftliche Belastungen für die Betriebe ab: „Wasser ist kein Luxusgut, sondern Grundlage von Pflanzenbau und Tierhaltung. Höhere Entgelte sparen keinen Tropfen Wasser, sie schwächen Betriebe und verschärfen den Wettbewerbsdruck.“
Laut Gesetzentwurf sollen Agrarbetriebe künftig – wie in anderen Ländern schon üblich – das Wasser für die Beregnung ihrer Äcker bezahlen. Für Oberflächenwasser werden 2 Cent je Kubikmeter fällig, für Grundwasser 6 Cent. Ausgenommen sollen effektive Tröpfchenbewässerung und Frostschutzberegnung im Obstanbau sein.
Umweltschützer fordern mehr
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in MV begrüßte dagegen ausdrücklich die Neuerungen bei den Entgelten für Wassernutzungen. Ziel sei es, eine wassersparende Bewirtschaftung zu forcieren. Bei einer Verringerung der zur Verfügung stehenden Süßwassermenge seien weitere Anpassungen nötig. Und nach Vorstellung der Organisation müsste der Gewässerrandstreifen muss mindestens 12 und besser noch 20 Meter breit sein.
Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte die aus ihrer Sicht mit fünf Metern zu geringe Breite der geplanten Gewässerrandstreifen und die Ausnahme von Kleingewässern in der Agrarlandschaft vom Schutz des Gesetzes. „Wirksame Gewässerrandstreifen müssen mindestens 10 Meter Breite haben und dauerhaft begrünt sein, um wenigstens 70 Prozent der Stickstoff- und Phosphoreinträge aus der Landwirtschaft zu reduzieren“, sagte Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.
Zudem dürften die als Ackersölle bekannten Kleingewässer auf den Feldern nicht vom Schutz des Landeswassergesetzes ausgenommen sein, weil sie Wasserspeicher und Trittsteine für wichtige Arten wie zum Beispiel bestäubende Insekten seien. „Ackersölle sind in keinem anderen Bundesland vom Landeswassergesetz ausgenommen.“
Gesetzesreform mit Gebührenerhöhung
Die rot-rote Landesregierung hatte als Reaktion auf die klimatischen Veränderungen und wachsende Belastungen des Grundwassers eine grundlegende Reform des seit 1992 geltenden Landeswassergesetzes auf den Weg gebracht. Die Änderungen betreffen den Gewässerschutz, die Wassernutzung und auch den Küstenschutz.
Laut Umweltministerium erhöhen sich mit der Anhebung der Entnahmegebühr für Trinkwasser von 10 auf 20 Cent je Kubikmeter die Einnahmen des Landes von aktuell 11 Millionen auf etwa 21 Millionen Euro im Jahr. Das Geld soll vollständig dem Gewässerschutz zugutekommen.
Für private Haushalte bedeutet die Gebührenanhebung voraussichtlich ab 2027 eine moderate Steigerung des Wasserpreises. Eine Durchschnittsfamilie müsse künftig etwa 15 Euro pro Jahr mehr zahlen, hieß es.
Dem Gesetzentwurf zufolge gibt es zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern für Landwirte künftig ein Nachhaltigkeitsgebot. Demnach sind in fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen tiefes Pflügen und Düngen sowie das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln untersagt. Damit soll die Qualität des Trinkwassers gesichert werden.