Ein 36-jähriger Mann aus der Nähe von Wismar soll für den wiederholten und teils schweren sexuellen Missbrauch eines kleinen Mädchens nach Forderung der Staatsanwaltschaft sieben Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Verteidigung bat um eine milde Strafe, wie ein Sprecher des Landgerichts Schwerin sagte. Das Urteil soll am Dienstag gesprochen werden.
Der Mann hatte während des Prozesses alle Anklagepunkte gestanden. Er soll mit dem anfangs acht Jahre alten Mädchen wiederholt Beischlaf gehabt oder ähnliche sexuelle Handlungen vollzogen haben. Die Taten endeten demnach, als das Kind neuneinhalb Jahre alt war. Das Opfer ist laut Anklage die Tochter eines Freundes des Angeklagten.
Der Vorsitzende Richter hatte dem Mann eine Verurteilung von maximal siebeneinhalb Jahren Haft zugesichert, falls er ein vollständiges Geständnis ablegte. Daraufhin räumte der Angeklagte alle vorgeworfenen Taten ein. Mit seinem Geständnis ersparte der Mann seinem Opfer eine Aussage im Gericht.
Kinderpornografie getauscht
Die Ermittler waren dem 36-Jährigen auf die Spur gekommen, weil er als Absender kinderpornografischer Dateien identifiziert worden war. Bei einer Hausdurchsuchung am 30. Juli vergangenen Jahres wurden bei ihm dann Handys sichergestellt, deren Auswertung den Missbrauch des Mädchens ergab. Der sexuelle Missbrauch des Kindes hörte laut Anklage im Januar 2025 auf. Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft war jetzt von 15 Fällen die Rede. Nach diesem Zeitpunkt soll der Mann noch mit mehreren Personen kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos der verschiedensten Art getauscht haben.
Angeklagter ist vorbestraft
Der Angeklagte ist kein Unbekannter für die Ermittler. Er hatte zuvor bereits wegen des Besitzes kinderpornografischer Aufnahmen einen Strafbefehl erhalten.