Die Rostocker Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vater des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow. Zu Beginn des vierten Verhandlungstages erklärte Oberstaatsanwalt Harald Nowack, dass gegen den 35‑Jährigen der Verdacht der Falschaussage bestehe. Der Mann war am 30. April und 5. Mai insgesamt rund eineinhalb Tage als Zeuge vernommen worden.
Seit Ende April läuft die Hauptverhandlung gegen eine 30‑Jährige, die den Jungen im Oktober getötet haben soll. Die frühere Beziehung zum Vater und deren Beendigung sollen nach Auffassung der Anklage eine Rolle gespielt haben. Der Vater hatte zuletzt erklärt, er und die seit November 2025 in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte seien wieder ein Paar. Er glaube an ihre Unschuld. Die Angeklagte schweigt bislang.
Aussagewechsel des Vaters
Oberstaatsanwalt Nowack bezeichnete es als schwer nachvollziehbar, dass der Zeuge seine Darstellung in einem solchen Umfang geändert habe. Auch sei unverständlich, warum er die Beziehung zur Angeklagten erneut aufgenommen habe. Frühere Aussagen des Mannes bei der Polizei hatten ein anderes Bild ergeben.
Einfluss der Angeklagten
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte gezielt auf den Vater eingewirkt. Sie habe eine Wiederaufnahme der Beziehung angestrebt und dies offenbar erreicht. Zudem sei der Zeuge nicht an einer objektiven Wahrheitsfindung interessiert. Er habe weder Akteneinsicht beantragt noch die Möglichkeit genutzt, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen.
Prozess wird länger dauern
Mit dem heutigen vierten Verhandlungstag stehen bis zum 2. Juli noch 14 weitere Termine an. Der Prozess hatte am 28. April begonnen. Der Vorsitzende Richter Holger Schütt kündigte jedoch an, dass zusätzliche Verhandlungstage notwendig seien. Noch am Mittwoch will die Schwurgerichtskammer mit den Beteiligten zehn weitere Termine abstimmen.