Im Landkreis Nordwestmecklenburg werden engagierte Bürger gesucht, die sich als ehrenamtliche Richter in der Sozialgerichtsbarkeit einbringen möchten.
Mit diesem Ehrenamt erhalten Interessierte die Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und ihre Lebenserfahrung in rechtliche Entscheidungsprozesse einzubringen. Die vorgeschlagenen Personen werden nach Auswahl durch den Kreistag für das Sozialgericht Schwerin sowie das Landessozialgericht Mecklenburg‑Vorpommern berufen.
Voraussetzungen und Ausschlussgründe
Für die Übernahme des Ehrenamtes gelten die gesetzlichen Vorgaben des Sozialgerichtsgesetzes. Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 25 Jahre alt sein. Darüber hinaus bestehen Ausschlusskriterien, etwa für Beschäftigte von Kreisen und kreisfreien Städten, wenn Verfahren den eigenen Arbeitsbereich betreffen.
Bewerbung bis Ende August 2025 möglich
Interessierte können ihre Bewerbung über das dafür vorgesehene Formular einreichen – entweder digital per E‑Mail oder klassisch per Post an die zuständige Wahlbehörde des Landkreises. Die Bewerbungsfrist endet am 29. August 2025.