Nach vierwöchiger Unterbrechung wird der Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian in dieser Woche vor dem Landgericht Rostock fortgesetzt. Am Donnerstag steht der 20. Verhandlungstag an, erneut mit einem umfangreichen Zeugenprogramm. Seit Prozessbeginn am 28. April ist das öffentliche Interesse ungebrochen. Der Zuschauersaal ist häufig voll besetzt, die Medienpräsenz konstant hoch.
Die Angeklagte
Die 30‑jährige Angeklagte wurde bislang an 19 Verhandlungstagen in Fußfesseln in den großen Saal 2.002 geführt. Kurz vor Sitzungsbeginn nehmen Justizbeamte ihr den roten Aktendeckel vom Gesicht, sobald die Kameras den Saal verlassen, werden die Fesseln entfernt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, Fabian am 10. Oktober 2025 an einem abgelegenen Teich bei Klein Upahl erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben. Die Frau schweigt zu den Vorwürfen. Dennoch war ihre Stimme an fast jedem Verhandlungstag präsent: Die Kammer spielte Sprachnachrichten, abgehörte Telefonate und Videoaufnahmen aus der JVA ab, in der sie seit dem 7. November 2025 in Untersuchungshaft sitzt.
Die Nachrichten richteten sich überwiegend an Fabians Vater, mit dem sie bis August 2025 eine vierjährige Beziehung führte. Die Kommunikation kreiste um Liebe, Trennung, Eifersucht und Vorwürfe. Die Angeklagte war finanziell auf ihn angewiesen, unter anderem wegen der Versorgung ihrer fünf Pferde. Sie bezieht aufgrund einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline‑Symptomatik eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ihre Verteidiger kündigten vor der Sommerpause an, dass sie sich äußern werde. Als Termin ist der 24. August vorgesehen.
Fabians Vater
Fabians Vater sagte am 30. April und 5. Mai rund eineinhalb Tage lang aus. Dabei ging es auch um die Beziehung zur Angeklagten. Nach der Trennung im August 2025 sind beide wieder ein Paar. Er besucht sie in der JVA, kümmert sich täglich um die Pferde und war zuletzt als Zuschauer im Gerichtssaal. Vor Gericht erklärte er, er glaube an ihre Unschuld.
Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch Widersprüche zwischen seinen Aussagen vor Gericht und früheren Angaben bei der Polizei. Demnach habe er es zunächst für möglich gehalten, dass die Angeklagte etwas mit Fabians Verschwinden zu tun haben könnte. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage ermittelt. Ein Verdacht einer Beteiligung an der Tat besteht laut Staatsanwaltschaft nicht.
Fabians Mutter
Fabians Mutter verfolgt nahezu jeden Verhandlungstag persönlich. Als Nebenklägerin sitzt sie gemeinsam mit ihrer Anwältin Christine Habetha im Saal. Am 30. April war sie die erste Zeugin des Verfahrens und schilderte den Tag des Verschwindens ihres Sohnes.
Fabian war am 10. Oktober krankheitsbedingt nicht zur Schule gegangen. Die Mutter kam gegen 15.30 Uhr von der Arbeit nach Hause und fand die Wohnung leer vor. Am Abend erstattete sie Vermisstenanzeige, nachdem sie und Freunde vergeblich nach dem Jungen gesucht hatten. Sie beschrieb die Tage danach als „hilflos und von Hoffen geprägt“. Einsatzkräfte suchten tagelang mit Hundestaffeln und Hubschrauber nach dem Kind. Am 14. Oktober wurde Fabians Leichnam gefunden.
Gutachten und Sachverständige
Zu den schwierigsten Verhandlungstagen gehörte der 4. Juni, an dem das gerichtsmedizinische Gutachten vorgestellt wurde. Die Kammer lehnte einen Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Fabians Mutter blieb der Präsentation fern. Der Leichnam lag am Rand eines kleinen, durch Sträucher verdeckten Tümpels. Zahlreiche Fotos wurden gezeigt.
Der Gerichtsmediziner stellte fest, dass Fabian durch sechs Messerstiche getötet wurde und verblutete. Hinweise auf Abwehrhandlungen gab es nicht. Die Befunderhebung war durch die postmortale Hitzeschädigung erheblich erschwert.
Weitere Sachverständige kamen zu Wort, darunter ein Brandsachverständiger, ein Fallanalytiker und ein Digitalforensiker der Polizei. Letzterer dokumentierte eine extrem intensive Smartphone‑Nutzung der Angeklagten: Binnen viereinhalb Tagen verschickte sie rund 1.100 Sprachnachrichten, führte 207 Telefonate und nutzte Messengerdienste über 3.100‑mal.
Wie geht es weiter?
Bis zum 10. September sind noch acht weitere Verhandlungstage geplant. An diesem Tag könnte das Urteil gesprochen werden. Die unterbrochene Verhandlung wird an diesem Donnerstag und Freitag fortgesetzt. Als Zeugen sind die Schwester der Angeklagten sowie am Freitag ihr Großvater geladen.