Im Fall eines Brandstifters aus Grevesmühlen wird das Verfahren erneut vor Gericht verhandelt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der 36‑jährige Angeklagte haben Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Wismar eingelegt. Dieses hatte den Mann im August vergangenen Jahres zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Zwölf Brände in Kleingärten und zwei angezündete Autos
Der Angeklagte hatte gestanden, in seiner Heimatstadt insgesamt zwölf Brände in Kleingartenanlagen gelegt zu haben. Zudem soll er in zwei Fällen Autos angezündet haben. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 35.000 Euro. Das Amtsgericht stufte ihn als eingeschränkt schuldfähig ein.
Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafe
Die Staatsanwaltschaft hält die verhängte Bewährungsstrafe für nicht ausreichend und fordert eine höhere Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Angeklagte hingegen möchte eine niedrigere Strafe erreichen. Der Berufungsprozess soll am 23. November vor dem Landgericht Schwerin stattfinden. Dort wird das Urteil des Amtsgerichts vollständig überprüft und neu bewertet.