Mit Beginn der Adventszeit verstärken die Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg ihre Verkehrskontrollen. Hintergrund ist die Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“, die sich in diesem Jahr besonders auf Alkohol- und Drogeneinfluss konzentriert.
Weihnachtsmärkte, Glühwein und gesellige Abende gehören für viele zur Adventszeit. Doch wer danach ein Auto, einen E-Scooter oder andere Fahrzeuge bewegt, gefährdet sich und andere. Fahren unter Alkoholeinfluss zählt weiterhin zu den häufigsten Unfallursachen. Im vergangenen Jahr kam ein Mensch in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Alkohol am Steuer ums Leben. Während die Zahl der Alkoholunfälle leicht zurückging, stiegen die Unfälle unter Drogeneinfluss an. Positiv ist, dass 2024 kein tödlicher Unfall durch Drogenkonsum registriert wurde.
Die Polizei erinnert daran, dass für Autofahrer und E-Scooter-Nutzer eine Grenze von 0,5 Promille gilt, während Fahranfänger und junge Menschen unter 21 Jahren einem strikten Alkoholverbot unterliegen. Für Radfahrer liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille, doch bereits ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen wird es strafbar. Auch beim Cannabiskonsum gelten klare Regeln: Fahranfänger und junge Fahrer dürfen keinerlei THC im Blut haben, für alle anderen liegt der gesetzliche Grenzwert seit diesem Jahr bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist generell verboten.
Mit den verstärkten Kontrollen will die Polizei die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und deutlich machen, dass Genuss und Verantwortung in der Adventszeit eng zusammengehören. Wer Glühwein oder andere berauschende Mittel genießt, sollte das Auto stehen lassen – sonst kann die Besinnlichkeit schnell enden.